Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf

- S.162

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 11_Protokoll_05.10.2017.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2017
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
überwiesen. In den Jahren 2005 bis 2009 wurden über die Vp.
1/324000-757260 Lfd. Transferzlg.-Innsbrucker Sommerspiele jeweils
€ 355.000,00 und 2010 und 2011 je € 345.000,00 pro Jahr ausbezahlt.
Auflösung

In der Generalversammlung vom 19.04.2013 hat der Verein schließlich
seine freiwillige Auflösung mit sofortiger Wirkung beschlossen. Im Kassabericht dieser Generalversammlung ist im Zuge der Vereinsauflösung
auch das Bankguthaben und dessen Verwertung behandelt worden. Im
Sitzungsprotokoll wurde festgehalten, dass im Rumpfjahr 2013 der anfängliche Kassabestand von € 7.324,64 abzüglich der Ausgaben für
Sachaufwendungen und Werbeausgaben in Höhe von € 1.370,64 einen
Restbetrag von € 5.954,00 ergab. In Entsprechung des § 17 der Vereinsstatuten (freiwillige Auflösung des Vereins) wurde vorgeschlagen,
das verbleibende Vermögen einem sozialen Zweck zuzuführen. Der
Vorschlag wurde laut den Unterlagen einstimmig angenommen und der
Beschluss gefasst, den Betrag in Höhe von € 5.954,00 an einen Verein
für Kinder in Notsituationen zu überweisen.
4.2 „Verein Internationaler Tanzsommer Innsbruck“
bzw. nach Umbenennung Verein
„Innsbrucker Tanzsommer und Innsbrucker Advent“

Gründung

Aus den historischen Akten war weiters zu entnehmen, dass die ersten
Veranstaltungen des Tanzsommers von Josef Resch als Einzelunternehmer (Veranstaltungsagentur) organisiert und finanziell abgewickelt
worden sind. Ab dem Jahr 1997 wurde von Josef Resch ein Verein für
die Durchführung und Organisation des Tanzsommers ins Leben gerufen, dem er auch seit dem Gründungszeitpunkt bis zur aktuellen
Prüfeinschau (April 2017) als Obmann vorstand. Die Veranstaltungsagentur (bzw. das Einzelunternehmen) blieb auch nach der Gründung
des hier beschriebenen Vereins vorläufig bestehen und ist später in
eine GmbH eingebracht worden.
Gemäß den von der Landespolizeidirektion Innsbruck als Vereinsbehörde an die Kontrollabteilung übermittelten Daten, erfolgte die Gründung des „Verein Internationaler Tanzsommer Innsbruck“ mit dem
Nichtuntersagungsbescheid der damaligen Sicherheitsdirektion für das
Bundesland Tirol am 26.06.1997.

Umbenennung

Aufgrund der von der Landespolizeidirektion erhaltenen Schriftstücke,
konnte die Kontrollabteilung nachvollziehen, dass der Verein Internationaler Tanzsommer Innsbruck eine schriftliche Anzeige bezüglich der
Änderung des Vereinsnamens am 16.12.2003 eingebracht hat.
Mittels Bescheid vom 02.01.2004 gemäß § 14 Abs. (1) i.V.m. § 3
Abs. (2) Vereinsgesetz 2002 – VerG, BGBl. I Nr. 66/2002 wurde an den
Antragsteller folgende Entscheidung seitens der Vereinsbehörde bestätigt: „Es ergeht … mit gegenständlichem Bescheid eine ausdrückliche
Einladung zur Aufnahme bzw. Fortführung der Vereinstätigkeit im Sinne
der bei der Vereinsbehörde vorgelegten geänderten Statuten mit dem
geänderten Vereinsnamen Innsbrucker Tanzsommer und Innsbrucker
Advent. Der bestehende Verein kann demnach seine Tätigkeit im Sinne
der geänderten Statuten mit dem geänderten Vereinsnamen fortführen.“

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-02740/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

8