Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf
- S.165
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YES als zentrale
Abrechnungseinheit
Seit der Gründung dieser GmbH erbringt nunmehr diese jene Leistungen, welche vormals von Herrn Josef Resch im Rahmen seiner Veranstaltungsagentur besorgt worden sind. Die Abrechnungen dieser Leistungen in Verbindung mit dem TANZSOMMER erfolgen seither zwischen der (nunmehr) YES und der Tanzsommer Veranstaltungs GmbH.
Korrespondierend hierzu weist der Jahresabschluss der Tanzsommer
Veranstaltungs GmbH per 30.11.2015 für das Geschäftsjahr 2015 unter
dem Titel „Entschädigung Resch“ einen Aufwand in der Gesamthöhe
von € 85.000,00 auf.
Der Geschäftsführer (Josef Resch) erläuterte gegenüber der Kontrollabteilung, dass die YES als zentrale Abrechnungseinheit fungierte
und mehr als zwei Festivals in Tirol (TANZSOMMER in Innsbruck bzw.
den OPERETTENSOMMER in Kufstein) umfasste. Auch im Bereich
des Personals bzw. der Sponsorbetreuung und Sponsoreinnahmen
wurde diesbezüglich auf die tragende Rolle der YES verwiesen.
4.5 Direkte Zahlungen der Stadt Innsbruck im Zuge der
Veranstaltung TANZSOMMER zwischen 2005 und 2012
Kreditoren im
Die Kontrollabteilung merkt an, dass auch direkte Zahlungen der Stadt
städtischen
Innsbruck im Konnex mit der Veranstaltung des Tanzsommers zurückBuchhaltungsprogramm verfolgt werden konnten. Somit trat die Stadt Innsbruck nicht nur über
den Verein Innsbrucker Sommerspiele als Geldgeber für die Durchführung des Tanzsommers bis 2012 auf, sondern zahlte auch direkt an die
Veranstaltung.
Die Kreditoren, an welche die Auszahlungen durchgeführt wurden, waren im städtischen Buchhaltungsprogramm KIM mit der Bezeichnung
„Verein Internationaler Tanzsommer Innsbruck“ und „Tanzsommer Veranstaltungs GmbH“ hinterlegt. Das genannte Programm KIM stellt Daten bzw. Zahlungsflüsse über Voranschlagsposten (Vps.) bis ins Jahr
2005 (entspricht Einführung dieses Programmes) der städtischen
Buchhaltung bereit.
Zahlungen von 2005
bis 2012
Die Nachforschungen der Kontrollabteilung zeigten, dass im Rahmen
des Tanzsommers insgesamt € 170.047,20 zwischen 2005 und 2012
seitens der Stadt Innsbruck an die zwei Kreditoren ausbezahlt worden
sind. Dabei ist der Großteil (€ 163.006,00) an den Kreditor Verein Internationaler Tanzsommer Innsbruck und der Rest (€ 7.041,20) an die
Tanzsommer Veranstaltungs GmbH angewiesen worden.
5 Subventionsgebarung der Jahre 2013 bis 2016
5.1 Rechtsgrundlagen
Subventionsordnung
Rechtliche Grundlage für die Vergabe von städtischen Förderungsmitteln ist eine aus dem Jahr 2005 erlassene und mehrmals – mit Gemeinderatsbeschlüssen vom 23.02.2006, 15.07.2010, 22.01.2015 und
15.02.2017 – novellierte Subventionsordnung bzw. Richtlinien für die
Gewährung von Förderungsmitteln durch die Stadtgemeinde Innsbruck. Darin sind u.a. Gegenstand der Förderung sowie deren Ausschluss, Arten der Förderung, formale Voraussetzungen, Auszahlungsmodalitäten, Verwendung der Fördermittel, Nachweis der Ver-
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Zl. KA-02740/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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