Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf

- S.169

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Jugendprogramm des
Tanzsommers
Innsbruck
Subvention 2013

Der Verein „Internationaler Tanzsommer Innsbruck“ suchte für das Jugendprogramm des Tanzsommers Innsbruck um eine zusätzliche Sondersubvention in Höhe von € 18.000,00 für die Organisation und
Durchführung des Tanzsommers – Kinder- und Jugendprogramms für
das Jahr 2013 am 09.04.2013 (Zl. MagIbk/2452/SU-KU/287) beim Amt
für Kultur an. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13.06.2013
auf Antrag des gemeinderätlichen Kulturausschusses vom 28.05.2013
die vom Amt für Kultur vorgeschlagene Subvention in vorgenannter
Höhe beschlossen.
Auch in diesem Fall trat als Subventionswerber irrtümlicherweise der
oben erwähnte Verein auf, anstatt des gemäß Eintrag im Zentralen
Vereinsregister unter der ZVR-Nr. 196107012 ausgewiesenen Vereins
„Innsbrucker Tanzsommer und Innsbrucker Advent“.

Auszahlung
Subvention 2013

Das Amt für Kultur hat diesmal über die Voranschlagspost 1/369000757250 – Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen, Lfd. Transferzlg. Priv. Institut. Jahressubvention S510 am 26.06.2013 den genehmigten
Förderungsbetrag in Höhe von € 18.000,00 fälschlicherweise an das
Bankkonto der Tanzsommer Veranstaltungs GmbH ausbezahlt. Die
Kontrollabteilung stellt in diesem Kontext ausdrücklich fest, dass der
Verein „Internationaler Tanzsommer Innsbruck“ selbst bei seinem diesbezüglichen schriftlichen Subventionsansuchen obiges (fremde) Bankkonto angeführt hat.
Im Rahmen der Stellungnahme legte der Verein Innsbrucker Tanzsommer und Innsbrucker Advent der Kontrollabteilung dar, das Bankkonto der Tanzsommer Veranstaltungs GmbH deshalb verwendet zu
haben, da einerseits die Abwicklung des Jugendprogrammes über die
vorerwähnte GmbH erfolgte und andererseits um Überweisungskosten
zu sparen.

Verwendungsnachweis
Subvention 2013

Eine nachträgliche Überprüfung jener Originalrechnungen, die als
Nachweis für den ordnungs- und zweckmäßigen Gebrauch des Förderungsbetrages gemäß der städtischen Subventionsordnung bis spätestens 31. März des auf die Subventionsgewährung folgenden Kalenderjahres vom Subventionsnehmer dem Amt für Kultur vorzulegen sind,
war der Kontrollabteilung mangels Dokumentation allfälliger Unterlagen
(Belege) im städtischen Subventionsakt nicht möglich.

Innsbrucker Ferienzug – Im Zuge ihrer Recherchen betreffend Organisation und Durchführung
Kinder-Tanz-Workshops des Tanzsommers 2013 erkannte die Kontrollabteilung, dass auch eine

Rechnung für mehrere Kinder-Tanz-Workshops im Rahmen des Innsbrucker Ferienzuges dem hierfür zuständigen Amt für Kinder- und Jugendförderung der MA V von der Tanzsommer Veranstaltungs GmbH
gelegt wurde. Des Weiteren stellte die Kontrollabteilung fest, dass bei
allen schriftlichen Vereinbarungen des für den Innsbrucker Ferienzug
(Sommer 2013) verantwortlichen Amtes als Veranstalter für diese Kinder-Tanz-Workshops jedoch der Verein „Internationaler Tanzsommer
Innsbruck“ angeführt wurde.
Auszahlung
Leistungsentgelt 2013

Die für den Innsbrucker Ferienzug zuständige Fachdienststelle überwies am 31.07.2013 über die Voranschlagspost 1/259020-728000 –
Ferienzug, Entgelte für sonstige Leistungen für die Teilnahme von 107
Kindern an den diversen Tanzveranstaltungen (bspw. Hip-Hop, Video
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Zl. KA-02740/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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