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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf

- S.171

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Den zweiten Teilbetrag von € 97.500,00 des jährlichen Förderungsbeitrages hat die subventionsauszahlende Fachdienststelle am
08.05.2014 an den Verein „Internationaler Tanzsommer Innsbruck“
über dieselbe Voranschlagspost zur Anweisung gebracht.
Verwendungsnachweis
Subvention 2014

Aus dem vom Amt für Kultur zur Verfügung gestellten Subventionsakt
für das Jahr 2014 konnte die Kontrollabteilung eine retrospektive
Nachprüfung des erforderlichen Nachweises durch den Verein „Internationaler Tanzsommer Innsbruck“ für den ausbezahlten städtischen
Subventionsbetrag in Höhe von € 195.000,00 mangels geeigneter Dokumente (detaillierte Jahresabrechnung anhand von Originalbelegen
sowie einen Jahresabschluss) nicht durchführen.
Hingegen ist aus dem archivierten Schriftverkehr des Subventionsaktes
(MagIbk/4152/SU-KU/120) erkennbar, dass die Fachdienststelle mit
Schreiben vom 29.04.2015 um einen angemessenen Verwendungsnachweis beim Förderungsnehmer anfragte und diesem eine Frist bis
zum 13.05.2015 einräumte. Der Verein belegte gemäß amtsinternem
Schriftstück vor Fristablauf (am 12.05.2015) die ordnungsgemäße
Verwendung seiner erhaltenen Subvention für das Jahr 2014 in Form
von Originalrechnungen. Darüber hinaus musste der Förderungsnehmer noch zusätzliche Rechnungen in Höhe von rd. € 30.000,00 nachreichen, da dem Verein gemäß telefonischer Nachfrage vom
30.06.2015 durch die Leiterin des Amtes für Kultur eine Vorsteuerabzugsberechtigung attestiert wurde.

Weiterleitung der
Subvention 2014 an die
Tanzsommer
Veranstaltungs GmbH

Im Rahmen ihrer Recherchen bezüglich Zahlungsflüsse zwischen dem
Verein „Internationaler Tanzsommer Innsbruck“ als Förderungsnehmer
und der Tanzsommer Veranstaltungs GmbH als Organisator und Veranstalter des Festivals TANZSOMMER stellte die Kontrollabteilung
nachfolgendes fest:
Im Jahr 2001 haben beide vorgenannten Rechtsträger eine schriftliche
Vereinbarung zur Regelung ihrer wechselseitigen Verpflichtungen abgeschlossen. So verpflichtet sich der in Rede stehende Verein, die an
ihn ausbezahlten Subventionen von der Stadt Innsbruck an die Tanzsommer Veranstaltungs GmbH weiterzuleiten und jene Kosten für die
Aufrechterhaltung der Vereinsstruktur davon einzubehalten. Im Gegenzug dazu hat sich die Tanzsommer Veranstaltungs GmbH sowohl zur
ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltungen des Festivals
TANZSOMMER als auch zur Übernahme der alleinigen Verantwortung
für deren Abwicklung vertraglich gebunden.
Bei Durchsicht des einzigen in der Bilanz des Vereins „Internationaler
Tanzsommer Innsbruck“ ausgewiesenen Bankkontos konstatierte die
Kontrollabteilung folgenden Sachverhalt: Einerseits wurden beide Teilbeträge von je € 97.500,00 der beschlossenen Förderungszusage der
Stadt Innsbruck für den TANZSOMMER 2014 am 24.01.2014 bzw.
08.05.2014 gutgeschrieben und andererseits erfolgte die gemäß obiger
Vereinbarung verbindliche Weiterleitung der ausbezahlten städtischen
Subventionen am 30.07.2014 als Teilbetrag in Höhe von € 180.000,00
an die Tanzsommer Veranstaltungs GmbH. Den noch ausständigen

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Zl. KA-02740/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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