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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf

- S.202

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Keine unmittelbare
erhöhende Auswirkung
auf den Schuldenstand
der Stadt Innsbruck

Begründet durch die Aufnahme der Bankkredite in den beiden GmbHs
ergab sich auf der Seite der Stadt Innsbruck durch den Ankauf der
Parkgarage keine unmittelbare erhöhende Auswirkung auf ihren Schuldenstand.
Allerdings stehen die von der Stadt Innsbruck übernommenen Bürgschaften im Rechnungsabschluss der Stadt Innsbruck im Rahmen des
Haftungsnachweises zu Buche.

Auf die wirtschaftliche
Tragfähigkeit der
Garage abgestimmtes
Finanzierungskonzept

Von dem in den Ankaufsprozess eingebundenen Steuerberatungsunternehmen wurde ein auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Garage
abgestimmtes Finanzierungskonzept ausgearbeitet.
Dieses sah ausgehend von einem damals geschätzten Gesamtinvestitionsbedarf von € 21.000.000,00 einen Eigenkapitaleinsatz von maximal € 4.000.000,00 und einen Fremdmitteleinsatz von € 17.000.000,00
vor.

Eigenkapitaleinsatz
in Form von
Gesellschafterdarlehen

Der Eigenkapitaleinsatz wurde schlussendlich nicht zuletzt auch aus
steuerrechtlichen Überlegungen größtenteils im Wege von endfällig
(Laufzeit 20 Jahre) rückzahlbaren Gesellschafterdarlehen aufgebracht.

Fremdmittelbedarf

Der Fremdmittelbedarf von € 17.000.000,00 wurde durch die Beanspruchung von insgesamt vier 25-jährigen Abstattungskrediten abgedeckt, wobei ein betraglicher Anteil von € 2.500.000,00 endfällig zurückzuzahlen ist. Eine Gesamtsumme von € 5.200.000,00 war für die
Ausfinanzierung von zwei in der SOWI – Investor – Bauträger GmbH
bestehenden Ausleihungen erforderlich. Die restliche Kreditsumme
wurde durch zwei Abstattungskredite von der Sowi Garage Beteiligungs GmbH beansprucht.
Die gesamte Fremdfinanzierung erfolgte über ein Kreditinstitut, wobei
Hinweise in den maßgeblichen Kreditverträgen darauf hindeuten, dass
die Finanzierung vom betroffenen Kreditinstitut „konsortial“ (das heißt
unter Mitfinanzierungsbeteiligung eines weiteren Kreditinstitutes) abgewickelt worden ist.
Die konditionelle Ausstattung der in Anspruch genommenen Abstattungskredite zeigt, dass ein Anteil von 76,47 % des gesamten Bankfinanzierungsbedarfes im fix verzinsten Bereich beansprucht worden ist.
Der restliche Finanzierungsanteil von 23,53 % ist mittels einer indikatorgebundenen variablen Verzinsung ausgestattet worden.
6.2 Bestehende Bankkredite der SOWI – Investor – Bauträger GmbH

Übernahme von zwei
CHF-Krediten

Zum Zeitpunkt der Übernahme der Geschäftsanteile an der SOWI –
Investor – Bauträger GmbH bestanden in dieser Gesellschaft zwei
CHF-Kredite. Der Abtretungsvertrag regelte, dass diese beiden Kredite
in der Gesellschaft bestehen bleiben und somit vom vereinbarten
Kaufpreis abgezogen werden.
Nach der vom Steuerberater der Gesellschaft per 01.12.2014 vorgenommenen Berechnung der Ausgleichszahlung gemäß den Bestimmungen des Abtretungsvertrages belief sich die gesamte Aushaftung

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Zl. KA-04396/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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