Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf
- S.214
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591 zu den Grundstücksparzellen .771/1 und .771/2, die später mit der
Liegenschaft .1608 zusammengeführt wurden, zu befahren.
Ferner hat die Republik Österreich Bundesgebäudeverwaltung II –
BGB II der Käuferin und ihren Rechtsnachfolgern das Recht der
Dienstbarkeit, die auf dem Grundstück 591 nach Fertigstellung der des
SOWI Gesamtprojektes in der Natur sich als Geh- bzw. Fahrweg darbietenden und zu den berechtigten Grundstücken und zum Hofgarten
bzw. Landestheater führenden Flächen zu begehen, eingeräumt.
Die Investor GmbH hatte für die oben erwähnten und zu ihren Gunsten
grundbücherlich eingetragenen Servituten der Dienstbarkeitsgeberin,
der Republik Österreich Bundesgebäudeverwaltung II – BGB II, ein
einmaliges Entgelt in Höhe von insgesamt ATS 4.000.000,00 (das sind
ca. € 290.691,34) zusammen mit dem fixierten Kaufpreis zu bezahlen.
Kauf – und
Dienstbarkeitsvertrag
vom 17.02.1997
Die Investor GmbH hat mit Kauf- und Dienstbarkeitsvertrag vom
17.02.1997, IV-8148/1994 von der Stadtgemeinde Innsbruck als Verwalterin des öffentlichen Gutes mehrere Teilflächen, die von der öffentlichen Wegparzelle 1081 (Kaiserjägerstraße) abgeschrieben wurden,
zwecks Vereinigung mit den zuvor erworbenen Grundstücken .771/1
und .771/2 im Ausmaß von insgesamt 1.008 m² zu einem Kaufpreis
von ATS 12.096.000,00 (rd. € 879.050,60) erworben. Zwischen den
Vertragsparteien bestand das Einvernehmen, dass die vertragsgegenständlichen Teilflächen gleich bewertet werden, wie jene Grundstücke
.771/1 und 771/2, welche die Investor GmbH von der Republik Österreich erwarb. Da sämtliche betroffene Liegenschaften als Bauland gewidmet waren, wurde hierfür ein Kaufpreis pro m² von ATS 12.000,00
(rd. € 872,07) vereinbart. Der Erwerb dieser Grundflächen war Teil des
Gesamtkonzeptes, die SOWI-Fakultät als offene Universität zu gestalten und die Durchgängigkeit für die Öffentlichkeit sicherzustellen, die
Errichtung einer gemeinschaftlich genutzten Tiefgarage und den Bau
des MCI sowie eines Bürohauses des Investors.
Die Investor GmbH räumte für sich und Rechtsnachfolger zugunsten
der Stadt Innsbruck in Vertretung der Allgemeinheit auf den vorgenannten Grundstücken die unentgeltliche und immerwährende Dienstbarkeit
ein, die nach Verbauung freibleibenden Flächen als öffentliche Fußwegflächen zu benützen.
Kaufvertrag vom
28.02.1997
Die Raiffeisen Bau Tirol GmbH als außerbücherliche Eigentümerin der
in Rede stehenden Liegenschaft hat mit Kaufvertrag vom 28.02.1997
der Investor GmbH das Grundstück .1608, vorgetragen in EZ 322
KG Innsbruck, im Gesamtausmaß von 605 m² zu einem Betrag von
ATS 16.000.000,00 (oder rd. € 1.162.765,35) verkauft. Sohin errechnet
sich ein Verkaufspreis pro m² von ATS 26.446,28 bzw. € 1.921,28.
Als Dienstbarkeit wurde einerseits das Recht des Geh- und Fahrweges
und andererseits das Recht der Führung und Erhaltung von Verund Entsorgungsleistungen zugunsten dem südlich gelegenen Grundstück .772, vorgetragen in EZ 1650, grundbücherlich einverleibt.
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Zl. KA-04396/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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