Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf
- S.92
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GR Grünbacher referiert die Subventionsanträge des Ausschusses für Sport und Gesundheit vom 28.06.2017:
28.
Subventionsanträge des Ausschusses für Sport und Gesundheit für den Bereich "Gesundheit"
Beschluss (einstimmig):
30.
MagIbk/19881/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. WI-B27, Wilten, Bereich zwischen Mandelsbergerstraße, Egger-Lienz-Straße, Karwendelbögen und Innrain (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. WI-B7 und
Nr. WI-B7/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016, 2. Entwurf
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Sport und Gesundheit für den Bereich
"Gesundheit" werden gemäß Beilage genehmigt.
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen zum 1. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. WI-B27 eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem
Akt im Original bei.
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 21.09.2017:
In der ersten Stellungnahme wird um die
minimale Adaptierung der Baugrenzlinie auf
der Liegenschaft Mandelsbergerstraße 4
angesucht, um die Sanierung eines Bestandes aus dem Jahr 1930 genehmigungsfähig
zu machen. In der zweiten Stellungnahme
werden die Nähe des Schulneubaus zu den
bestehenden Wohngebäuden, die oberirdischen KFZ-Stellplätze, das Fällen bestehender Bäume sowie die Notwendigkeit der
Schulerweiterung grundsätzlich in Frage
gestellt.
29.
MagIbk/20005/SP-BB-HA/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HA-B33, Höttinger Au, Bereich
zwischen Inn, Österreichischen
Bundesbahnen (ÖBB) und Bachlechnerstraße und Ampfererstraße 60 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83/bl), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
21.09.2017:
Die Auflage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. HA-B33, Höttinger Au, Bereich
zwischen Inn, Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und Bachlechnerstraße und
Ampfererstraße 60 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83/bl), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
eingehend beraten.
Dabei wurde festgestellt, dass die Baugrenzlinienänderung laut Stellungnahme 1
in einem 2. Entwurf des Bebauungsplanes
vorgenommen werden soll. Die zweite Stellungnahme hat keine neuen Aspekte hervorgebracht, die eine Änderung des Planes
begründen würden.
Die geforderten vertraglichen Vereinbarungen sind in Ausarbeitung.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
21.09.2017:
Die Auflage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. WI-B27, Wilten, Bereich zwischen Mandelsbergerstraße, Egger-Lienz-
GR-Sitzung 05.10.2017