Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 12-Dezember.pdf
- S.11
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Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich bin
versucht zu sagen, der Zug ist abgefahren,
auch wenn er nicht auf Schiene gesetzt ist.
Ich darf daran erinnern, dass wir bereits am
18.11.2004 einen Grundsatzbeschluss
gefasst haben, und damals ist das gesamte
Projekt auf Schiene gebracht worden.
Neu ist allerdings ein Mehrfaches, zum
einen liegt die Machbarkeitsstudie vor und
belegt nun diese Machbarkeit. Vorher war
das ja nur ein Strich auf der Landkarte, nun
liegt die Machbarkeitsstudie vor, wenn auch
nicht im letzten Detail. Die Langfassung des
Projektes liegt noch nicht vor, aber die
Kurzfassung sagt genug aus.
Neu ist allerdings auch die völlig andere
Kostensituation. Ursprünglich sollten die
Stadt Innsbruck mit € 78 Mio belastet
werden, und das Land Tirol mit € 93 Mio. Da
waren die Kosten noch anders verteilt.
Neu ist auch, dass wir neue Partner haben,
neue Landesräte. Sie haben diese gesamte
ursprüngliche Finanzierung aufgeschnürt
und neu verhandelt. Sie haben neue
Forderungen gestellt. Das ist leider immer
so, auch, wenn ich an die Müllfrage denke.
Unter jedem neuen Landesrat hieß es
zurück an den Start.
Ich hoffe, dass das nicht auch bei der
Regionalbahn so sein wird, aber beide
zuständigen Landesräte sind erst nach 2004
ins Amt gekommen, und mit ihnen neue
Überlegungen und Finanzierungsvorschläge.
Neu ist auch der Vorschlag der S-Bahn, die
in Verknüpfung mit der Regionalbahn doch
eine wesentliche Verbesserung des
Projektes darstellt.
Ursprünglich war paktiert, wie es im
Beschluss aus dem Jahr 2004 zu lesen ist,
die Finanzierung der Schieneninfrastruktur
auf der Regionalbahntrasse zu dritteln. Ein
Drittel sollte der Bund, eines das Land Tirol
und eines die Stadt Innsbruck zahlen. Mit
dem Bund hat man sich soweit verständigt,
dass er € 32 Mio zahlen soll. Das wird nun
kein Drittel mehr sein, aber ich bin schon
davon ausgegangen, dass das FinanzieGR-Sitzung 21.12.2007
rungsverhältnis zwischen dem Land Tirol
und der Stadt Innsbruck immer zu gleichen
Teilen bestehen bleibt.
Das wurde leider von den beiden zuständigen Mitgliedern in der Tiroler Landesregierung verändert. Das Wohlwollen von
Landeshauptmann DDr. van Staa ist
gegeben, aber sein Einfluss in der Landesregierung ist nicht unbeschränkt. Jetzt liegt
das Finanzierungsverhältnis zu zwei Dritteln
bei der Stadt Innsbruck, und zu einem Drittel
beim Land Tirol.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer hat
dieses Verhältnis mit dem entsprechenden
Frequenzverhältnis begründet. Das mag
schon stimmen, aber zur Finanzierung gab
es ursprünglich bereits eine Vereinbarung,
so habe ich das immer verstanden, dass die
Schieneninfrastruktur, die der teure Teil ist,
und auch jene Dinge, deren Kosten noch mit
einem Fragezeichen versehen waren, zu
gleichen Teilen getragen werden. Die
Betriebsmittel können kostenmäßig genau
bestimmt werden, aber die ganzen Baumaßnahmen sind mit einer Reihe von
Unwägbarkeiten verbunden. Deshalb ist
man hier von drei Varianten ausgegangen,
von denen man jetzt die maximale annimmt.
Man hätte aber schon annehmen können,
dass zum einen am ursprünglichen Finanzierungsverhältnis zwischen Stadt und Land
Tirol zu gleichen Teilen festgehalten wird,
und zum anderen erwarte ich mir für die
Landeshauptstadt, dass das Land Tirol bei
einem solch großen Projekt einen Beitrag
leistet, der über die reine Anteilsmäßigkeit
hinausgeht.
In einem über einstündigen Gespräch mit
Landeshauptmann DDr. van Staa habe ich
auf diese Problematik hingewiesen, und er
hat gemeint, dass das Land Tirol ja auch bei
den Betriebsmitteln mitzahle. Wenn man
aber die Zahlen ansieht, dann sieht man
gleich, dass die Mehrkosten bei der
Schieneninfrastruktur unvergleichlich höher
sind als die Finanzierung der Betriebsmittel.
Zweitens ist es überhaupt nicht einzusehen,
dass die Stadt Innsbruck bei der Finanzierung der Betriebsmittel für die Regionalbahn
mitzahlt. Da könnten ja auch die Österrei-