Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 12-November.pdf

- S.104

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 12-November.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2010
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
bedienstete waren unkündbar gestellt (2008: 1.277 Vertragsbedienstete, davon 364 unkündbar und 277 Pragmatisierte). Die Frauenquote
zum Jahresende 2009 belief sich auf 44,7 % gegenüber 44,0 % 2008.
Der durchschnittliche Pro-Kopf-Aufwand einschließlich Lohnnebenkosten (ohne Berücksichtigung der Lehrlinge und gegen Refundierung zugewiesener Mitarbeiter) betrug 2009 € 42,6 Tsd. (2008:
€ 41,6 Tsd.).
Nebengebühren

Die im Sinne des Innsbrucker Gemeindebeamtengesetzes bzw. der
Nebengebührenverordnung der Landeshauptstadt Innsbruck an die
aktiven Bediensteten geleisteten Vergütungen und Zulagen beliefen
sich (mit Ausnahme der Verwaltungsdienstzulage) auf € 6,716 Mio.
Gegenüber dem Vorjahr ist der Aufwand um € 320,5 Tsd. (- 4,5 %)
zurück gegangen.

Fremdleistungen der
Besoldung

Laut Geschäftseinteilung obliegt dem Referat Besoldung die Berechnung, Anweisung und Verbuchung der Bezüge von Bediensteten und
Mandataren sowie von Bezügen von Mitarbeitern anderer Institutionen
über besonderen Auftrag einschließlich der damit verbundenen Aufzeichnungen.
Im Rahmen der Verifizierung der vom Referat zum Prüfungszeitpunkt
für magistratsfremde Bedarfsträger wahrgenommenen Tätigkeiten hat
die Kontrollabteilung festgestellt, dass schriftliche Unterlagen betreffend die mit den verschiedenen Institutionen bestehenden Auftragsverhältnisse (im Wesentlichen Bezugsverrechnung einschließlich der
damit verbundenen Nebenarbeiten) fehlten. Eine Ausnahme davon
bildete lediglich die IIG & Co KG, welche sich als Abgeltung für die vom
Besoldungsreferat bewerkstelligte Lohn- und Gehaltsverrechnung der
ihr von der Stadtgemeinde Innsbruck zur Dienstleistung zugewiesenen
Bediensteten bereit erklärt hat, ab dem Jahr 2007 einen Verwaltungskostenbeitrag zu leisten. Dieser entsprach allerdings nur rd. der Hälfte
des tatsächlichen Referatsaufwandes. In diesem Zusammenhang wurde ferner festgestellt, dass die Vorschreibung des Verwaltungskostenbeitrages für die Jahre 2008 und 2009 im Gesamtbetrag von
€ 5.802,00 übersehen worden ist. Diese Versäumnis ist noch während
der Prüfung bereinigt worden, die Begleichung des in Rede stehenden
Betrages durch die IIG & Co KG erfolgte Ende August 2010. Diesbezüglich hat die Kontrollabteilung empfohlen, den für die gegenständlichen
Tätigkeiten vereinbarten Betrag künftig so zeitgerecht vorzuschreiben,
dass eine periodengerechte Erfassung bzw. Verbuchung dieser Einnahme gewährleistet wird.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens sicherte das Amt für Personalwesen zu, in Hinkunft die Vorschreibung verlässlich gegen Ende des
jeweiligen Jahres durchzuführen. Darüber hinaus seien amtsintern Vorkehrungen getroffen worden, die auf eine periodenreine Vorschreibung
zusätzlich aufmerksam machen würden.

Zl. KA-08521/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

10