Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 12-November.pdf
- S.108
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strikte Vorgaben unbedingt zu beachten sind und deshalb alljährlich
wiederholend – für das Jahr 2009 mit Rundschreiben vom 03.06.2008,
Zl. IV – 7958/2008 – u.a. auch den einzelnen Magistratsabteilungen zur
Kenntnis gebracht werden.
Einen wesentlichen Grundsatz bildet jener der „Ausgabenorientierung“.
Neben weiteren Grundsätzen, wie bspw. „Projektreife“ oder „Finanzierungsrahmen“, hat vor allem auch jener der „Bewirtschaftung“ von
Vorhaben des AO-Haushaltes große Bedeutung.
Kreditreste aus dem
AO-Haushalt 2008
Analog dem Ordentlichen Haushalt erfolgt die Bewirtschaftung nach
dem Prinzip der Fälligkeit und ist in qualitativer und quantitativer Hinsicht strikt nach den beschlossenen Ansätzen auszurichten. Nachträge
zu den Ausgabenansätzen sind jedenfalls nur dann zulässig, wenn zur
Wahrung des Gesamtfinanzierungsrahmens bei anderen Ausgabenposten entsprechende Einsparungen lukriert werden oder Mehrerlöse bei
den AO-Einnahmen sichergestellt sind. Im Konnex damit ist darauf hinzuweisen, dass gemäß Pkt. 8 der Ausführungsbestimmungen für den
Voranschlag 2009 Ausgabemittel des AO-Voranschlages, über die am
Ende des Rechnungsjahres noch nicht verfügt ist, grundsätzlich als
verfallen gelten. Der Gemeinderat kann jedoch über Antrag des Ausschusses für Finanzen und Subventionen in begründeten Fällen über
deren weitere Verwendung nach Abschluss der Kassen- und Rechnungsbücher, d. h. eine Übertragung auf das Folgejahr, verfügen.
Im Rahmen der Erstellung des AO-Budgets für das Jahr 2009 hat die
MA IV eine mit den Anordnungsberechtigten abgestimmte Liste der aus
sachlichen Gründen unbedingt notwendigen Überträge aus dem
AO-Haushalt 2008 in den AO-Haushalt 2009 in der Gesamthöhe von
€ 3,78 Mio. vorgeschlagen. Da bereits mit Beschluss des Gemeinderates vom 26.02.2009 Vorträge in das Jahr 2009 in der Höhe von
€ 0,23 Mio. für die Sanierung der Pembaurbrücke und im Ausmaß von
€ 0,59 Mio. für den Umbau des Wiltener Platzes, in Summe also
€ 0,82 Mio., genehmigt worden sind, betrug der Gesamtübertrag aus
dem AO-Haushalt 2008 in den AO-Haushalt 2009 insgesamt € 4,60 Mio.
In weiterer Folge hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom
26.03.2009 den Antrag des Ausschusses für Finanzen und Subventionen vom 17.03.2009 zur Übertragung von nicht verbrauchten Kreditresten aus den Ansätzen 2008 in den AO-Haushalt 2009 im Ausmaß
von € 3,78 Mio. angenommen und die Bedeckung der Überträge von
Kreditresten 2008 in den AO-Haushalt 2009 im Gesamtbetrag von
€ 4,60 Mio. aus der Rücklage des AO-Haushaltes genehmigt.
Die Kontrollabteilung stellte dazu fest, dass der Übertrag der nicht verbrauchten Ansätze aus dem Rechnungsjahr 2008 in das Haushaltsjahr
2009 im Vergleich der letzten fünf Jahre am geringsten ausgefallen ist.
Folgeeinnahmen bzw.
Folgeausgaben
Zl. KA-08521/2010
Eine Grundlage für die jährliche Budgeterstellung im AO-Haushalt bildet
der jeweilige Investitionsplan, in dem sämtliche durchzuführenden Projekte detailliert dargestellt werden. Nach den für die Erstellung des
Investitionsplanes festgelegten Richtlinien sind die Mittelanmelder u.a.
verpflichtet, für neue bzw. alle noch nicht begonnenen Vorhaben ab
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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