Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 12-November.pdf

- S.115

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lag in der Zeit vom 03.05.2010 bis einschließlich 16.05.2010 unter der
Magistratsgeschäftszahl IV-16132/2009 zur allgemeinen Einsichtnahme
auf. Nach § 73 Abs. 1 IStR hat die Bürgermeisterin die Jahresrechnung,
und somit auch die Vermögensrechnung der Stadtgemeinde Innsbruck,
für das abgelaufene Haushaltsjahr unbeschadet anderer gesetzlicher
Bestimmungen bis Ende Juni dem Gemeinderat zur Prüfung und Erledigung vorzulegen. Hierzu hielt die Kontrollabteilung fest, dass der Veröffentlichungspflicht in Bezug auf den Vermögens- und Schuldennachweis 2009 entsprochen worden ist.
Gliederung der Aktivund Passivposten

Die Einschau in die vorgelegte Vermögensrechnung 2009 zeigte, dass
die Gliederung der Aktiv- und Passivposten des Vermögens- und Schuldennachweises der Stadt Innsbruck mit den gemäß § 224 Abs. 2 UGB
gesondert auszuweisenden Bilanzposten übereinstimmte und somit an
die Gliederung des Unternehmensrechtes angelehnt ist.
Der Vermögens- und Schuldennachweis 2009 knüpft an die Daten des
Vorjahres an und weist sämtliche Vermögensgegenstände, Rücklagen,
Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten der Stadtgemeinde Innsbruck zum Stichtag 31.12.2009 aus.
In diesem Zusammenhang bemängelte die Kontrollabteilung anlässlich
der letzten Prüfung, dass nicht alle Vermögensgegenstände in der
Vermögensrechnung 2008 mit ihrem Wert zum 31.12.2008 ausgewiesen worden waren. Bspw. waren damals die Wertpapiere und Anteile
des Umlaufvermögens, der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten fälschlich mit ihrem Stand per 27.02.2009 erfasst worden.
Im Zuge der aktuellen Einschau in die Vermögens- und Schuldenrechnung des Jahres 2009 konnte die Kontrollabteilung nunmehr positiv
feststellen, dass die erwähnten Vermögenspositionen einer stichtagsbezogenen Aufnahme zum Jahresultimo unterzogen worden sind und
damit der seinerzeitigen Empfehlung der Kontrollabteilung entsprochen
worden ist.

Anlagevermögen

Der Wert des Anlagevermögens ergab sich aus den gesamten historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um Abgänge,
kumulierte AfA und unter Berücksichtigung der Umbuchungen.

Absetzung für
Abnutzung

Im Zusammenhang mit der AfA von Vermögensgegenständen hielt die
Kontrollabteilung – wie auch schon in Vorjahren – fest, dass sämtliche
Zugänge erst im Folgejahr der Anschaffung abgeschrieben worden
sind. Bereits anlässlich früherer Prüfungen hatte die Kontrollabteilung
zu diesem Thema schon empfohlen, eine den unternehmensrechtlichen
Bestimmungen entsprechende Abschreibung vorzunehmen. Im Anhörungsverfahren dazu hatte die MA IV seinerzeit betont, dass mit den
zur Verfügung stehenden EDV-technischen Ressourcen der Empfehlung
der Kontrollabteilung derzeit nicht nachgekommen werden könne.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Durch die im Jahr 2009 erfassten Zugänge von rd. € 90,0 Tsd. bzw.
Abgänge von rd. € 2,0 Tsd. sowie der Abschreibungen verringerte sich
der Buchwert der Immateriellen Vermögensgegenstände gegenüber
dem Vorjahr auf saldiert € 260,1 Tsd.

Zl. KA-08521/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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