Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 12-November.pdf

- S.118

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9 Haftungen der Stadtgemeinde Innsbruck
Haftungsnachweis

Entsprechend § 17 Abs. 2 Z 8 VRV ist dem Rechnungsabschluss ein
„Nachweis des Standes an Haftungen am Beginn des Finanzjahres, die
Veränderungen während des Finanzjahres (Zugänge und Abgänge) und
der Stand am Schluss des Finanzjahres“ anzuschließen.
Zum Stichtag 31.12.2009 bestanden dem Haftungsnachweis folgend
aus Sicht der Stadt Innsbruck Haftungen im Ausmaß von insgesamt
€ 114.005,67 Tsd. Gegenüber dem Vorjahr (€ 116.160,01 Tsd.) bedeutet das einen Rückgang um 1,85 % bzw. € 2.154,34 Tsd.

Neue
Haftungsübernahmen

Im Vergleich zum Vorjahr schienen im Haftungsnachweis des Jahres
2009 zwei neue Haftungen auf. Einerseits übernahm die Stadtgemeinde Innsbruck Haftungen zu Gunsten der Abfallbehandlung Ahrental
GmbH (AAG) – einem Tochterunternehmen der IKB AG – zur Finanzierung der Errichtung einer mechanischen Abfallsortieranlage, wobei sich
der gesamte diesbezügliche Haftungsbetrag per 31.12.2009 auf
€ 3.504.642,35 belief.
Weiters verbürgte die Stadtgemeinde Innsbruck ein Wohnhaussanierungsdarlehen der IISG über einen Betrag von € 4.800.000,00 zur Finanzierung von Sanierungsarbeiten in einem städt. Wohngebäude.
Dieses Darlehen wurde während des Jahres 2009 erst teilweise beansprucht und haftete zum Stichtag 31.12.2009 mit einem Betrag von
€ 1.988.400,00 zur Rückzahlung aus.
In beiden Fällen wurde der gem. den Bestimmungen des IStR erforderliche GR-Beschluss gefasst und die gem. § 78 Abs. 1 IStR vorgeschriebene Genehmigung der Landesregierung (für Bürgschaftsübernahmen
ab einem Betrag von € 145,35 Tsd.) eingeholt.

Aufteilung nach
Rechtsträgern

Mit einem Anteil von ca. 59 % entfällt der Großteil der übernommenen
Haftungen auf Darlehen der IIG & Co KG und IISG. Im Fall der IISG
handelt es sich um Darlehen an Wohnungseigentumsgemeinschaften
(WEGs), deren Liegenschaften von der IISG verwaltet werden. Ein Anteil von ca. 31 % des gesamten Haftungsbetrages betrifft die IKB AG.
4 % der von der Stadt Innsbruck übernommenen Haftungen sind der
Innsbrucker Stadtbau GmbH zuordenbar. 3 % des Haftungsvolumens
sind der Abfallbehandlung Ahrental GmbH zuzurechnen. Bei den restlichen 3 % handelt es sich um Haftungen für die IVB, die COME bzw.
diverse sozial tätige Vereine.

Haftung für Darlehen
an WEGs verwaltet
durch die IISG

Für Wohnungseigentumsobjekte, welche großteils im Wohnungseigentum der IIG & Co KG, teilweise jedoch im Eigentum von Privatpersonen
stehen, wird die Hausverwaltung von der IISG erledigt. Unter formalen
Gesichtspunkten ist es bei Darlehensaufnahmen dabei wesentlich, dass
nicht die IISG selbst, sondern die jeweilige WEG das Darlehen aufnimmt.

Zl. KA-08521/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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