Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 12-November.pdf
- S.65
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GR Kunst: Ich stimme auch für die
Ausdehnung des Leinenzwanges für
Hunde und unterstütze den Zusatzantrag
von GR Mag. Kogler.
GR Praxmarer: So sehr mich der Ausflug
in die Tierwelt interessiert und so gerne
ich alle HundebesitzerInnen habe, aber
hier diskutieren wir im Gegensatz zur
Kanalbauoffensive schon erstaunlich
lange über dieses brennend interessante
Thema. Wir reden schon langsam am Sinn
der Sache vorbei und daher ersuche ich
um die Abstimmung.
ge Roseggerstraße Nr. 7 bis Nr. 17,
aufnimmt.
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt
eine diesbezügliche Bürgschaftserklärung
abzugeben und diese zu Gunsten der
Hypo Tirol Bank AG zu unterzeichnen.
11.
Stadtgemeinde Innsbruck,
Haftung für ein von der Wohnungseigentumsgemeinschaft
Roseggerstraße Nrn. 3/5, vertreten durch die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG),
zum Einbau eines Liftes im
Wohnungseigentumsobjekt Roseggerstraße Nrn. 3/5 aufzunehmendes Darlehen
Bgm.-Stellv. Gruber: Wir wissen auch
von Alt-Bgm. Dr. Zilk, der ein großer
Sozialdemokrat war, dass ihm diese
Angelegenheit besonders wichtig war.
Mehrheitsbeschluss (gegen 8 GRÜNE,
8 SPÖ, 2 RUDI und GR Haager; 19 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
27.10.2010 (Seite 656) wird angenommen.
Mehrheitsbeschluss (gegen 8 SPÖ und
2 RUDI; 10 Stimmen):
Der von GR Mag. Kogler und Mitunterzeichner eingebrachte Zusatzantrag
(Seite 657) wird angenommen.
10.
IV 12078/2010
Stadtgemeinde Innsbruck,
Haftung für ein von der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) zum Einbau eines Liftes
in der Wohnhausanlage Roseggerstraße Nr. 7 bis Nr. 17 aufzunehmendes Darlehen
IV 12193/2010
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 27.10.2010:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Ausfallsbürgschaft nach § 1356 ABGB
für die Rückzahlung eines Darlehens über
€ 303.460,-- (Zinssatz 0,350 %-Punkte
über dem 6-Monats-EURIBOR ohne
Rundung mit halbjährlicher Anpassung,
Laufzeit zwölf Jahre, Rückzahlung in
24 Halbjahresraten), den die Wohnungseigentumsgemeinschaft Roseggerstraße
Nrn. 3/5, vertreten durch die Innsbrucker
Immobilien Service GesmbH (IISG), zur
Finanzierung zum Einbau eines Liftes im
Wohnungseigentumsobjekt Roseggerstraße Nrn. 3/5 aufnimmt.
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt
eine diesbezügliche Bürgschaftserklärung
abzugeben und diese zu Gunsten der
Hypo Tirol Bank AG zu unterzeichnen.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 27.10.2010:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Ausfallsbürgschaft nach § 1356 ABGB
für die Rückzahlung eines Darlehens über
€ 880.062,-- (Zinssatz 0,350 %-Punkte
über dem 6-Monats-EURIBOR ohne
Rundung mit halbjährlicher Anpassung,
Laufzeit zwölf Jahre, Rückzahlung in
24 Halbjahresraten), das die Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) bei der
Hypo Tirol Bank AG zur Finanzierung zum
Einbau eines Liftes in der WohnhausanlaGR-Sitzung 18.11.2010
12.
IV 13657/2010
Stadtgemeinde Innsbruck,
Zukauf von zusätzlichen Betriebszeiten der Innsbrucker
Nordkettenbahnen Betriebs
GesmbH und die Integration der
Hungerburgbahn in das IVBTicketsystem
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 27.10.2010: