Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 12-November.pdf
- S.67
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Das daraus neu gebildete Grundstück
1601/10 mit einer Restfläche von
52 m2 bleibt weiterhin im Eigentum
der Stadtgemeinde Innsbruck und
dient in weiterer Folge als Einmündung der neuen Radwegverbindung.
2.
Der Kaufpreis wird in der nicht
öffentlichen Sitzung referiert.
3.
Die F42-Errichtungs- und ImmobilienVermietungs GesmbH wird das geplante Bauvorhaben auf Grundlage
des Projektes der Projektmappe des
Arch. Dipl.-Ing. Neuschmid, vom
6.10.2010, Zl. III 9481/2010, welche
auch dem Projektsicherungsvertrag
zugrunde liegt, einschließlich der dort
vorgesehenen Außenanlagen, ausführen.
4.
6.
Die F42-Errichtungs- und ImmobilienVermietungs GesmbH räumt für sich
und ihre Rechtsnachfolger zugunsten
der Stadt Innsbruck und deren
Rechtsnachfolger die unentgeltliche
und immerwährende Dienstbarkeit
eines öffentlichen Radweges auf den
Grundstücken 1678/3 und 1684, beide KG 81111 Hötting, gemäß dem
Lageplan der Stadt Innsbruck, Mag.Abt. III, Tiefbau, vom 22.9.2010, Plan
Nr. LP 001, ein.
Die Bewirtschaftung und Instandhaltung (inklusive Winterdienst) des gesamten Platzes (sohin inklusive der
Dienstbarkeitsfläche) übernimmt die
F42-Errichtungs- und ImmobilienVermietungs GesmbH und wird hiefür
GR-Sitzung 18.11.2010
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Erstellung des Kauf- und
Dienstbarkeitsvertrages, die Einholung der erforderlichen behördlichen
Genehmigungen und die grundbücherliche Durchführung des Rechtsgeschäftes.
Die F42-Errichtungs- und ImmobilienVermietungs GesmbH trägt alle mit
dem Rechtsgeschäft verbundenen
öffentlichen Abgaben, Steuern und
Gebühren, insbesondere die Grunderwerbsteuer, der Eintragungsgebühr
sowie die Kosten der Beglaubigung.
Die Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Vertretung und Beratung
trägt derjenige Vertragsteil, der diese
für sich in Anspruch nimmt.
Der Verkauf erfolgt frei von bücherlichen und außerbücherlichen Belastungen, insbesondere frei von Bestandsrechten. Die F42-Errichtungsund Immobilien-Vermietungs
GesmbH nimmt die Zugehörigkeit zur
Sicherheitszone Flughafen Innsbruck
hinsichtlich des Grundstückes 1601/2
zustimmend zur Kenntnis.
Hinsichtlich der Dienstbarkeit des Betretens zur Ausübung der Fischerei
auf Grundstück 1601/2 für Grundstück 3758 in EZ 758 (C-LNr. 1), wird
die Stadtgemeinde Innsbruck eine
entsprechende Freistellungserklärung
beibringen.
5.
die Stadtgemeinde Innsbruck ein jährliches, wertgesichertes, Entgelt, welches in der nicht öffentlichen Sitzung
referiert wird, entrichten. Dieses Entgelt wird von der Stadt Innsbruck solange entrichtet, solange die Radwegverbindung als öffentliche Fläche genutzt wird.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übernimmt
den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Gruber.
GR Wanker referiert die Anträge des
Ausschusses für Finanzen und Subventionsvergaben vom 16.11.2010:
14.
Nachtragskredit zum ordentlichen Haushalt 2010
Beschluss (einstimmig):
Der Nachtragskredit zum ordentlichen
Haushalt 2010 wird gemäß Beilage
genehmigt.
15.
IV 207/2010
Verein Treibhaus, Subvention für
zusätzliche Miete
GR Weiskopf: Beim Budget wurden im
letzten Jahr € 10.000,-- Subvention für die
stadt_potenziale. kunst- und kulturinnovationsförderung der stadt innsbruck