Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 12-November.pdf

- S.93

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die zuzulegende Bewehrung sollte mit Steckeisen befestigt werden. Das
Zusatzangebot wurde von der Bauleitung Anfang April angenommen
und die Arbeiten derart ausgeführt.
Kollaudierung, Übernahme

Die Fertigstellung der Arbeiten wurde angezeigt und in weiterer Folge
das Baubezirksamt, Abteilung Wasserwirtschaft, um wasserrechtliche
Überprüfung gebeten. Mit Bescheid vom 27.4.2009 wurde die plan- und
bescheidgemäße Durchführung der Sanierungsarbeiten bestätigt.
Die protokollierte mangelfreie Übernahme des sanierten Tragwerks
erfolgte Anfang Mai 2009, die im LV geforderte Bankgarantie wurde von
der Baufirma beigebracht.
6 Kosten

Errichtungskosten

Die Zusammenstellung der Gesamtkosten ergab folgendes Bild:
Planungskosten
Baukosten
Baunebenkosten
Gesamtkosten

in Euro
10.020,00
120.600,88
4.346,59
134.967,47

Vergleich Ausschreibung Ein Vergleich der projektierten mit den abgerechneten Kosten der im
mit Abrechnung
Leistungsverzeichnis erfassten Leistungsgruppen machte deutlich, dass

lediglich die Leistungsgruppe „Instandsetzung Beton, Stahlbeton und
Mauerwerk“ maßgebliche Mehrkosten aufwies. Betragsmäßig entsprachen die Mehrkosten dieser Leistungsgruppe in etwa den Kosten des
Zusatzangebotes für den Abtrag des karbonatisierten Bereichs der
Tragwerksuntersicht. Unter Miteinbezug des Zusatzangebotes ergab
sich eine Überschreitung von rd. 8 % der Angebotssumme, ohne Miteinbezug wären die projektierten (ausgeschriebenen) Kosten sogar unterschritten worden.

Vergleich Kostenschätzung mit Abrechnung

Im Vergleich zu den geschätzten Kosten des Zivilingenieurs in der Höhe
von € 230.000,00 ergab sich eine beachtliche Differenz. Bei diesem
Schätzwert handelte es sich jedoch um das Ergebnis einer Grobkostenschätzung, zudem konnten nach Aussage der Bauleitung bei div. Positionen wesentlich niedrigere Preise als erwartet erzielt werden.
7 Schlussbemerkungen

Schlussbemerkungen

Zl. KA-09452/2010

Mit der durchgeführten Sanierung wurde aus Sicht der Kontrollabteilung
eine vernünftige Wahl getroffen. Da die Situation hinsichtlich des noch
ausständigen Ergebnisses der Abflussuntersuchung offen ist, wäre eine
Generalsanierung verfrüht und somit wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen. Falls das Tragwerk ein Abflusshindernis darstellen sollte, wird ein
Neubau erforderlich sein, jedoch könnte in der Folge mit finanziellen
Fördermitteln gem. WBFG gerechnet werden.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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