Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 12-November_-_1._Teil.pdf

- S.165

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- 1511 -

Bauträgern Verhandlungen über Grundstücke zu führen. Das ist Kompetenz der Frau Bürgermeisterin. Daher kann ich nicht darüber berichten.
Natürlich ist es so, dass ich mit allen gemeinnützigen Bauträgern und darüber hinaus mit allen anderen Bauträgern im Gespräch bin. Es
wird dies immer wieder thematisiert, da wir wirklich in der Stadt Innsbruck
in eine Wohnbauoffensive kommen müssen. In der Regel sieht die Gesprächsführung so aus, dass sie mich und auch die Frau Bürgermeisterin
fragen, ob wir nicht einen Grund zur Verfügung stellen können.
(Bgm. Zach: Die Gründe sind der Knackpunkt.)
Es ist nicht so, dass die Bauträger kommen und sagen, sie hätten viele Gründe und möchten bauen, sondern sie möchten von der Stadt
Innsbruck einen Grund haben. Hier muss ich wieder darauf verweisen, dass
die Stadt Innsbruck im Eigentum relativ wenig Baugründe zur Verfügung
hat. In erster Linie werden wir in der nächsten Zeit auch Verdichtungsprojekte anbieten können, jedoch Grundstücke hat die Stadt Innsbruck nicht
viele zur Verfügung. Auch das betrifft nicht mein Ressort, sondern es betrifft die Zuständigkeit der Frau Bürgermeisterin.
Weiters sollte ich darüber berichten, welche Initiativen oder
Gespräche ich geführt habe, damit ich sicher stellen kann, dass bis auf weiteres jährlich mindestens 300 neue Wohnungen errichtet werden. Ich würde
das gerne sicher stellen, aber da müsste ich der "Baulöwe Lugner" oder
sonst irgend ein anderer Großunternehmer sein, um das sicherstellen zu
können. Nachdem die Stadt Innsbruck nur mehr über eine sehr bescheidene
Bautätigkeit verfügt, glaube ich, dass niemand in diesem Gemeinderat sicherstellen kann, dass jährlich 300 Wohnungen gebaut werden. Ich halte
den Punkt 2., so wie er vorliegt, nicht für beschließbar.
Bei Punkt 3. habe ich schon ausgeführt, dass ich dem Gemeinderat berichten soll, welche Grundstücke für die Wohnverbauung zur Verfügung stehen bzw. akquiriert werden können. Ich habe schon gesagt, dass
die Anzahl der Grundstücke der Stadt Innsbruck relativ bescheiden sind.
Welche Baugrundstücke sonst im privaten Eigentum zur Verfügung stehen,
möge man doch im Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO) nachschauen. Aus diesem kann man ersehen, welches Grundstück als Baugrundstück gewidmet ist.

GR-Sitzung 21.11.2002