Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 12-November_-_1._Teil.pdf

- S.177

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- 1523 -

"Die Frau Bürgermeisterin möge daher folgende Fragen beantworten:
Welche Eignungskriterien für Dienstleistungserbringer (Bieter) und welche Zuschlagskriterien in welcher Gewichtung waren in den Ausschreibungsunterlagen beinhaltet, insbesondere
a) inwieweit werden zulässige Umweltkriterien (im Sinne des Art. 36
RL 92/50 EWG in der neueren Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof, vgl. Rs "Concordia", C-513/99 vom 17.9.2002,
Rn 64; sh. § 21 Abs. 6 BVG 2002) für die Bestimmung des "wirtschaftlich günstigsten Angebotes" angeführt? Wird berücksichtigt, ob
die Reinigung mit umweltfreundlichen Reinigungsmitteln erfolgt, und
wird die Liste der angegebenen Produkte entsprechend überprüft?
b) wird mit dem Ziel des Ausschlusses von Bietern wegen mangelnder
beruflicher Zuverlässigkeit (Art. 29 lit. c - e RL 92/50 EWG) überprüft, ob die Firma die arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften einhält? Werden Erkundigungen eingezogen, ob es gegen die entsprechende Firma in den letzten Jahren Verurteilungen wegen Nichteinhaltung dieser Vorschriften gab?
Dazu muss ich sagen, dass dies zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Das
Eine sind die Bestbieterkriterien für den Zuschlag, das Andere sind die
Eignungskriterien, nach denen man Bieter wegen mangelnder Zuverlässigkeit schon vor der Überprüfung, wie sie den Zuschlagskriterien entsprechen, ausschließen kann bzw. auszuschließen hat.
c) werden im Sinne der Kommissionsmitteilung KOM (2001) 566 über
die Berücksichtigung sozialer Aspekte im Vergabeverfahren darüberhinaus durch geeignete Formulierungen von Eignungs- oder Zuschlagskriterien Bieter angesprochen, die einen hohen Anteil an jahresdurchgängig angestelltem Personal beschäftigen bzw. deren Personal nicht überwiegend aus geringfügig Beschäftigten besteht?
So etwas ist nämlich vergaberechtlich zulässig, man muss es nur wollen.
d) Zieht die Stadt Innsbruck auch im Sinne der Umsetzung des GenderMainstreaming die Möglichkeit der Berücksichtigung frauenfördernder Maßnahmen in Ausschreibungen für Dienstleistungen in Betracht,
soweit es mit den vergaberechtlichen Bestimmungen vereinbar ist?
Mag. Fritz, Linser, beide e. h."
Ich weiß, dass es nicht leicht ist, aber mit gutem Willen geht es. Es gibt dazu von der Richtlinie 92/50 bis zu einer Latte von Urteilen des EuropäiGR-Sitzung 21.11.2002