Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 12-November_-_1._Teil.pdf
- S.46
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tionen in einer bestimmten Höhe auch eine Folgekostenberechnung für die
mittelfristige Finanzplanung vorzulegen ist, auch eingehalten wird.
In Anbetracht all dieser Gründe stellt der Kontrollausschuss
den formellen Antrag
auf Entlastung des Herrn Bürgermeisters, gemäß § 73 Abs. 2 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975.
Ich möchte ausdrücklich dazu sagen, dass sich diese Entlastung auf die
formell ordnungsgemäße Gestion bezieht. Ich sage das nur, dass es jedem
bewusst ist. Es geht nicht darum, dass jene, die gegen den Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck gestimmt haben, nachträglich eine
Zustimmung zum Rechnungsabschluss geben, sondern es handelt sich um
die Bestätigung, dass rechtlich alles in Ordnung gegangen ist, dass die Abwicklung im Wesentlichen ordnungsgemäß war und dass die Mehrheitsbeschlüsse des Gemeinderates in Bezug auf die Finanzgestion ordnungsgemäß von der Verwaltung unter der Verantwortung des zu entlastenden
Herrn Bürgermeisters vollzogen worden sind.
Bgm. Zach: Ich danke der Arbeit des Kontrollausschusses und
dir, GR Mag. Fritz, dass du für GR Mag. Schiefer eingesprungen bist. Danke auch für deine sehr einsichtigen Erklärungen, GR Mag. Fritz. Auch diese kleinen Beanstandungen müssen trotzdem einmal ernst genommen werden, weil wir sie schon mehrere Jahre hören.
StR Mag. Schwarzl: Ich spreche jetzt nicht zu diesem Bericht
der Kontrollabteilung, aber ich muss meine Wortmeldung jetzt dazu einbringen, weil es für mich sonst keine andere Möglichkeit gibt. Ich bin weder im Kontrollausschuss Mitglied, noch läuft ein offizieller Antrag zu
nachstehendem Thema bzw. Bericht der Kontrollabteilung:
GR-Sitzung 21.11.2002