Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 12-November_-_1._Teil.pdf

- S.86

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- 1432 -

schließen. Verhandeln tut nicht der Gemeinderat, sondern die Frau Bürgermeisterin, an die sich diese Willensäußerung oder dieser Wunsch richtet.
Von einem Vertrag mit dem Tiroler Landestheater oder von
einer Theater GesmbH steht in diesem Antrag überhaupt nichts. Mit dem
kommenden Vertrag über die Theater GesmbH wird der Gemeinderat und
der Stadtsenat befasst werden müssen.
Aber, so eine simple Sache dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuweisen, das heißt wirklich, dass der Gemeinderat sich selbst
abschafft, alles für zugewiesen erklärt und wir gehen nach Hause.
GR Dipl.-Ing. Steininger: Man kann jeden Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuweisen. In der Weise ist es schon
richtig, dass das eine Willenserklärung des Gemeinderates ist, die nicht erst
seit kurzem besteht, sondern sich schon länger hinzieht. In dem Sinn könnte ich mir vorstellen, dass wir darüber abstimmen und es wäre sicher kein
Problem, dem Antrag zuzustimmen.
Frau Bürgermeisterin, Sie müssen mit dem Antrag eine Freude
haben, also packen Sie den geschätzten Landeshauptmann am "Krawattl"
und verhandeln Sie etwas Ordentliches aus.
(GR Ing. Krulis: GR Dipl.-Ing. Steininger will das Tiroler Landestheater
zusperren.)
(GR Steininger: Das ist eine Unterstellung!)
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Die Wortmeldung von GR
Mag. Fritz ist schon richtig, und wer den jetzigen Landeshauptmann kennt,
der weiß, dass Verhandlungen nicht so einfach auf der Ebene 60 : 40,
45 : 55 oder sonst einer Ziffer zu führen sind. In solche Verhandlungen
werden auch andere Themen einfließen. Ein Thema wurde heute bereits
angeschnitten, das betrifft die Grundstückssituation.
Ich glaube doch, dass die Zuweisung dieses Antrages an den
Stadtsenat zur selbstständigen sinnvoll sein wird, um das Verhandlungsteam, insbesondere die Frau Bürgermeisterin, hier nicht zu viel zu binden.
Die inhaltliche Willenserklärung des Gemeinderates in dieser Richtung ist
hinlänglich bekannt. Ich glaube, dass die Zuweisung des Antrages an den
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung einfach den größeren Spielraum

GR-Sitzung 21.11.2002