Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 12-November_-_2._Teil.pdf

- S.151

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- 1686 -

hart getroffen hat. Die monatliche Förderung von Krabbelstuben wurde
zwar im Jahr 2001 von ATS 2.500,-- auf ATS 5.000,-- verdoppelt. Aber
wenn man bedenkt, dass speziell die kleineren Kinder eine intensivere Betreuung bräuchten, dann müsste man zumindest sagen, dass die Krabbelstuben an die Tarife für Privatkindergärten angepasst gehören, vor allem in
Anbetracht der Tarife für städtische Krabbelstuben.
Die Kosten für die Krabbelstube Mariahilf belaufen sich auf
€ 17,-- pro Tag. Die Öffnungszeiten dieser Krabbelstube sind beispielhaft:
Von 6.30 Uhr bis 19.30 Uhr. Im Kindergarten Pechegarten beträgt der Tagestarif € 17,--, die Öffnungszeiten sind die gleichen wie in der Krabbelstube Mariahilf. Die Stadt Innsbruck verlangt für ihre Krabbelstuben einen relativ hohen Tarif, andererseits erhalten die privaten Einrichtungen jenen
Betrag, den eine städtische Einrichtung pro Monat kostet, nicht einmal für
ein ganzes Jahr. Ich möchte noch kurz über die Funktion der privaten Kinderbetreuungseinrichtungen sprechen, welche für die Eltern sowohl in der
Vergangenheit als auch jetzt sehr wichtig waren bzw. sind.
Aus dem letzten Kindergartenbericht des Landes Tirol geht
hervor, dass die privaten Kinderbetreuungseinrichtungen eine größere Anzahl von Mittagessen als städtische Kinderbetreuungseinrichtungen verabreichen. Vielleicht ändert sich das im kommenden Kindergartenbericht, da
jetzt Gott sei Dank in den Kindergärten Pradl, Mühlau, Arzl und im Kindergarten Sieglanger eine Mittagsgruppe eingerichtet wurde. Es waren
wirklich viele Eltern auf diese privaten Einrichtungen angewiesen.
Bei den privaten Kinderbetreuungseinrichtungen kommt das
Problem dazu, dass diese keine Ermäßigungen gewähren können. Bei den
städtischen Einrichtungen hingegen können Ermäßigungen gewährt werden. Laut den Zahlen des Jahres 2001/2002 suchten in den städtischen Kindergärten über ein Drittel, in den Schülerhorten rund 50 % der Eltern um
Ermäßigung an. Bezüglich der logopädischen Betreuung und der Reihenuntersuchung ist die endgültige Regelung noch nicht getroffen. Hier ist die
Zuständigkeit aufgeteilt zwischen dem Land Tirol und der Stadt Innsbruck.
Dr. Schüller hat mir berichtet, sie wäre mit diesbezüglich mit der Abteilungsleiterin der Mag.-Abt. V, Dr. Renner, Stadtphysika, in Verbindung,
aber ein endgültiges Ergebnis konnte ich keines erfahren.

GR-(Budget-)Sitzung 22.11.2002