Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 12-November_-_2._Teil.pdf

- S.235

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- 1770 -

GR Hüttenberger: Ich muss sagen, dass es Missbrauch von Sozialhilfe schon immer gegeben hat. Es ist dies jedoch wirklich ein Bruchteil
und ein solcher Fall wird dann immer in den Medien "durchgeschaukelt",
was niemandem gut tut. Ein Großteil der Sozialhilfeempfänger benötigt die
Sozialhilfe wirklich.
Sehr glücklich bin ich darüber, dass es mit dem Behindertenbeirat so gut funktioniert. Ich war eine vehemente Verfechterin dafür, dass
der Behindertenbeauftragte nicht wegkommt. Ich habe mir nicht ganz vorstellen können, dass es ohne diesen so gut funktioniert. Ich habe mich informiert und musste feststellen, dass die Leute mit dem Behindertenbeirat
glücklich sind und etwas weiter geht. Daher war dies die optimale Lösung
und zu Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger möchte ich sagen, dass ich meine
damalige Beschimpfung zurücknehme. Ich war nämlich immer der Meinung, dass es ohne Behindertenbeauftragten nicht funktionieren wird.
Wichtig ist es, dass es in diesem Bereich klappt.
Bgm. Zach: GR Hüttenberger, es spricht für eine gewisse Größe zuzugeben, dass man sich getäuscht hat. Nur jene Leute, die viel denken
und viel arbeiten, können sich auch gelegentlich täuschen.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Zu GR Moser möchte ich
Folgendes sagen: Sobald die Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige
GesmbH (ISD) ihre Arbeit aufnimmt, habe ich die Absicht, einen Sozialbeirat einzurichten, in dem alle politischen Fraktionen, die Rechtsträger der
Heime sowie die Sozialvereine vertreten sein sollen. In diesem Sozialbeirat
soll die Sozialpolitik der Stadtgemeinde Innsbruck erörtert und diskutiert
werden.
Zu GR Linser kann ich bezüglich der Frauenhäuser sagen,
dass wir seitens der Stadtgemeinde Innsbruck mehr bezahlen als wir bezahlen müssten. Wir zahlen derzeit, grob gerechnet, eine Basissubvention im
Verhältnis 1 : 2 Stadtgemeinde Innsbruck - Land Tirol. Jedoch mindestens
die Hälfte der Subvention stammt nicht von der Stadtgemeinde Innsbruck.
Wenn ich davon ausgehe, dass dies den Sozialhilfebereich betrifft, dann
müssten wir nicht ein Drittel bezahlen. Normalerweise zahlen wir nach
dem Tiroler Sozialhilfegesetz 35 %, was heißt, dass ein Drittel von der
Hälfte ein Sechstel ist. Ich habe dies dem Land Tirol gesagt. Alle übrigen

GR-(Budget-)Sitzung 22.11.2002