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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 12-Oktober-gsw.pdf

- S.170

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Hierzu hat die Kontrollabteilung angemerkt, dass die ausgewiesenen
Werte insoweit zu relativieren waren, als dass sich die (negativen) Kostenträgererfolge aus den Einnahmen und Ausgaben des jeweiligen
Kalender(Haushalts)jahres zusammensetzten und in diesen die Besonderheit des jahresübergreifenden saisonalen Betriebes der KELPs
keine Berücksichtigung fand. Aus Gründen der Kostenwahrheit und
-transparenz hat die Kontrollabteilung empfohlen, Überlegungen dahingehend anzustellen, ob künftig sämtliche für die städtischen Kunsteislaufplätze erbrachten Leistungen periodenbezogen erfasst und den
entsprechenden Kostenträgern zugeordnet werden können.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens teilte die MA IV hierzu mit, dass
zum einen mit dem „derzeitigen Kostenrechnungsprogramm … keine
über das Kaldenderjahr hinausgehende automatisationsunterstützte
Auswertung …“ möglich und zum anderen ihrer Meinung nach durch
die bisherige Vorgehensweise, eine lange und gleichbleibende Zeitreihe aufzubauen, eine Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der Eislaufplätze
gegeben sei.
Postenklasse 0

Darüber hinaus hielt die Kontrollabteilung fest, dass die in der Jahresrechnung 2012 und 2011 in der Postenklasse 0 „Anlagen“ verarbeiteten
Auszahlungen des TA 266000 nicht in der städtischen Kosten- und
Leistungsrechnung erfasst waren. Hierauf Bezug nehmend hat die
MA IV in ihrer Stellungnahme bekannt gegeben, dass die derzeit installierte Arbeitsgruppe „Rechnungswesen Neu“ auch Ausschau nach
einem geeigneten Anlagenbuchhaltungsprogramm hält.

Gesamtdeckungsbeitrag Der im Jahr 2012 für den KELP Rapoldipark ausgewiesene „hohe“ GeKELP Rapoldipark 2012 samtdeckungsbeitrag von 42,8 % war u.a. darauf zurückzuführen, dass

dieser KELP mit Ende Feber 2012 seinen Betrieb eingestellt hat und
somit im betreffenden Haushaltsjahr keine weiteren Ausgaben mehr
getätigt worden sind.
Virtuelles Testkonto

Im Zuge ihrer Einschau stellte die Kontrollabteilung fest, dass im Jahr
2011 in einem Fall Ausgaben in marginaler Höhe zwar dem TA Wintersportanlagen, in weiterer Folge jedoch der Kostenstelle 5120001 Referatsleitung Städtische Musikschule zugeordnet worden sind. Nach
Rücksprache mit der Leiterin des Referates Besoldung der MA I – Allgemeine Verwaltungsdienste handelte es sich hierbei um fiktive Personalausgaben, welche irrtümlicherweise im Rahmen der Einspeisung
der Personaldaten aus dem Lohn- in das Buchhaltungsprogramm der
Stadt Innsbruck übernommen worden sind. Laut erhaltener Auskunft
war zur Berechnung lohnspezifischer Anfragen städtischer Mitarbeiter
ein virtuelles Testkonto eingerichtet worden. Dieses wurde mit
20.03.2013 inaktiv gesetzt, um künftig eventuelle Unstimmigkeiten zu
vermeiden.

Umlegung Sachkosten

Darüber hinaus stellte die Kontrollabteilung fest, dass im Jahr 2012 die
Auszahlungsanordnung für ein Eishobelmesser in der Höhe von netto
€ 723,00 mit der Kostenstelle 5316001 – Sportplätze – Zentrale hinterlegt und somit diese Kosten nicht auf die/den entsprechenden Kostenträger des TA 266000 – Wintersportanlagen umgelegt worden sind.

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Zl. KA-02182/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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