Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 12-Oktober-gsw.pdf
- S.187
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habe. Die Refundierung sei aber inzwischen mit Schreiben vom
26.07.2013 (per Mail und per Post) bei den jeweiligen Klubs eingefordert worden.
Rechnungslegung
Bei der Prüfung zweier Rechnungen betreffend (Teil-)Honorare eines
ehemaligen städtischen Bediensteten für von ihm erbrachte Leistungen
im Rahmen des Projektes „Investitionsstrategie und Masterplan für die
Bergbahnen im Tiroler Zentralraum – Modul 1 und 2“ hat die Kontrollabteilung auf den gelegten Fakturen das Fehlen der UID-Nummer des
Rechnungsausstellers bemängelt. Wenngleich die Vorsteuer im vorliegenden Fall nicht geltend gemacht werden konnte, wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass nur eine ordnungsgemäße Rechnung den
Rechnungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt. Es wurde daher
empfohlen, auf die nach dem UStG geforderten Rechnungsmerkmale
ein besonderes Augenmerk zu legen.
Im Anhörungsverfahren hat die geprüfte Dienststelle berichtet, dass der
Rechnungsleger auf diesen Formalmangel hingewiesen werde und
eine Behebung im Rahmen der Schlussabrechnung bereits veranlasst
worden sei.
3 Prüfungsfeststellungen im Zusammenhang mit
Haftbrieffreigaben
Im Zuge der Abrechnung von Bau- und Lieferleistungen, die im Auftrag
der Stadt Innsbruck und für diese durchgeführt werden, erfolgt unter
bestimmten Bedingungen für die Dauer der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Gewährleistung der Einbehalt finanzieller Sicherstellungen, welche in den überwiegenden Fällen durch Bankgarantien bzw.
Haftbriefe abgelöst werden. Vor Ablauf einer Bankgarantie bzw. vor
Ende des Gewährleistungszeitraums führen Vertreter des Auftragnehmers und des Stadtmagistrats Innsbruck eine gemeinsame Schlussbesichtigung der besicherten Leistung(en) durch, welche in Folge zur
Freigabe oder Geltendmachung der Haftbriefsumme durch die Stadt
Innsbruck führt.
Im Zeitraum zwischen 01.04.2013 und 30.06.2013 haben Vertreter der
Kontrollabteilung an 3 Haftbrieffreigaben teilgenommen. Die Haftbriefgesamtsumme betrug € 31.401,50.
Relevante Umstände, welche in der Sphäre der Auftragnehmer lagen
und folglich eine eventuelle Inanspruchnahme der Haftungsrücklässe
bedingt hätten, konnten in keiner der durchgeführten Begehungen festgestellt werden. Es erfolgte die Freigabe der Haftbriefe.
4 Vergabekontrollen
Im Verlauf des 2. Quartals 2013 wurden durch Mitarbeiter der Kontrollabteilung stichprobenartig 4 Vergabevorgänge mit einem Gesamtnettovergabevolumen von rd. € 914.047,43 überprüft.
Die gemäß gültiger Schwellenwertverordnung 2012 (BGBl. II 95/2012,
Inkrafttretensdatum 01.04.2012, zuletzt geändert durch BGBl. II
Nr. 461/2012) angehobenen Subschwellenwerte wurden in Abhängigkeit zum gewählten Vergabeverfahren mit keiner der geprüften Vergaben überschritten.
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Zl. KA-07405/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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