Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 12-Oktober-gsw.pdf
- S.52
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GR Kunst: Seit kurzem bin ich Zuhörer im
Personalausschuss. Bei der letzten Sitzung
wurde auch der Dienstpostenplan behandelt. Im Bericht der Kontrollabteilung ist
festgehalten, dass der zuständige Amtsleiter bemängelt, dass er zu wenig Personal
hat. Da ich mich nicht so gut auskenne, nun
meine Frage: Ist mehr Zeit notwendig, bis
eine Aufstockung des Personals in der
Mag.-Abt. V, Sport, erfolgt?= Oder wie geht
das vor sich?
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Wenn die
Kontrollabteilung prüft und feststellt, dass es
viele Mängel über viele Jahre hinweg gibt
und wenn das mit Personalmangel begründet wird, dann wird die Referentin der Mag.Abt. I, Personalwesen, nicht gleich aufspringen und sagen: "Hoppla, da brauchen
wir mehr Personal" und damit löst sich das
Problem! Das sei einmal festgestellt!
Wir haben für der Mag.-Abt. V, Sport, verschiedenste Überlegungen angestellt. Ich
dränge schon seit über zweieinhalb Jahren
darauf hin, dass sie vom schönen Stadtturm
etwas näher zur Gesellschaft im Rathaus
rücken, da könnte man dann manche Synergien mitbenützen. Die Bestrebungen
sind schon sehr weit gediehen, um das
einmal so auszudrücken.
In der Folge können wir dann auch über alle
möglichen anderen Dinge sprechen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übernimmt den
Vorsitz von Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider.
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses wird zur Kenntnis genommen.
23.
KA 7405/2013
Bericht über die Belegkontrollen
der Stadtgemeinde Innsbruck,
II. Quartal 2013
GR Hitzl: Ich verlese dazu den Bericht der
Kontrollabteilung vom 14.10.2013.
GR-Sitzung 24.10.2013
Die Kontrollabteilung führte eine stichprobenartige Einschau in die, bei der Mag.Abt. V, Buchhaltung, befindlichen Einnahmen- beziehungsweise Auszahlungsanordnungen, allenfalls auch Berichtigungsanordnungen, samt den zugehörigen Belegen
durch und überprüfte Vergabevorgänge.
Des weiteren wirkten Vertreter der Kontrollabteilung bei Haftbrieffreigaben mit.
Schwerpunkte der Prüfung:
Es wurden 22 Belegkontrollen durchgeführt,
zu welchen in drei Fällen Beanstandungen
zu treffen waren:
Beleg zur Auszahlungsanordnung für den
ersten Teil einer Transferzahlung an den
Gemeinderatsklub "Für Innsbruck" (FI) zur
Abdeckung von Personalkosten in Höhe
von € 24.610,25.
Beanstandung: Gemäß Beschluss des Gemeinderates ist die Personalkostenabgeltung mit höchstens 125 % des Gehaltes
eines städtischen Beamten der Allgemeinen
Verwaltung der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2, limitiert. Unter Gehalt, im Sinne des
Gehaltsgesetzes 1956 (GehG) ist jedoch
nur der Schemaansatz zu verstehen. Die
Berechnung erfolgt(e) jedoch unter Einbeziehung der allgemeinen und der Verwaltungsdienstzulage.
Es wurde eine Präzisierung des Begriffes
"Bemessungsgrundlage" empfohlen.
Reaktion im Anhörungsverfahren: Laut Mitteilung der Mag.-Abt. I, Personalwesen,
besteht die Bemessungsgrundlage aus dem
Schemaansatz V/2 zuzüglich allgemeiner
und Verwaltungsdienstzulage. Zur Personalkostenabdeckung werden die Kosten
eines Dienstpostenäquivalents für MitarbeiterInnen des gehobenen Dienstes ersetzt,
für welche ebenfalls der Schemaansatz der
Zulagen in Anschlag zu bringen ist.
Beanstandungen: Für allfällige Rückforderung der Stadt Innsbruck vorgesehene Einnahmepost war, zum Prüfungszeitpunkt
Juni 2013, nicht eingerichtet.
Empfehlung: Einrichtung einer entsprechenden Post.
Reaktion im Anhörungsverfahren: Die Post
wurde umgehend nach Aufforderung eingerichtet.