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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 12-Oktober-gsw.pdf

- S.71

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sein, wo ein Investor an Stelle des Vorbesitzers, den Gewinn aus der Widmung einsteckt.
So sehr wir darauf drängen müssen, dass
der Gesellschaft etwas in Form von einem
Anteil an gefördertem Wohnen zurückgegeben wird, kann das nicht dort sein, wo
schon seit langem Bauland erwartet wird.
An dieser Stelle ein Exempel zu statuieren
und zu sagen, dass dort 50 % oder wie viel
auch immer an geförderten Wohnungen
kommen müssen, ist aus meiner Sicht nicht
klug, nicht vernünftig und hätte nicht funktionieren können. Das hätte nur ein Projekt
"abgestochen", dessen Wert für die Stadtentwicklung an dieser Stelle aus meiner
Sicht doch ziemlich bedeutend ist.
Jetzt bleibt die Frage, ob das Projekt für
Wohnnutzung geeignet ist. Es gibt ein
Lärmgutachten, das besagt, dass die Werte
im Außenbereich über den zulässigen
Schwellenwerten für die Wohnnutzung liegen. Dabei sind vor allem die nächtlichen
Spitzenwerte ausschlaggebend. Diese treten allerdings mit einer solchen Regelmäßigkeit auf, dass sie nicht unerheblich sind.
Wenn es alle "heiligen Zeiten" nachts laut
ist, ist das natürlich unerheblich. Wenn ich
allerdings regelmäßig, wegen des Verschiebebetriebs in der Nacht Spitzenwerte
habe, die weit über den zulässigen Werten
liegen, dann ist das nicht mehr unerheblich.
Das ist dann erheblich und muss in Betracht
gezogen werden.

nachts für das Ruhen. Das wird dadurch
ermöglicht, dass dort eine spezielle Form
von verglasten Loggien geplant ist. Diese
Loggien sind natürlich mit kontrollierter Innenraumbelüftung ausgestattet, da keine
freien Balkone gegeben sind.
Aber bitteschön, wie viele Wohnungen in
der Innenstadt der Stadt Innsbruck oder
auch in sonstigen lärmbelasteten Gebieten
haben freie offene Balkone?
Wenn ich dort natürlich bei offenem Fenster
schlafe, dann ist es zu laut. Wenn ich mit
dem Railjet nach Wien fahre, kann ich mich
nicht in der Stadt Salzburg beschweren,
dass man das Fenster nicht öffnen kann.
Ich hätte sonst mit dem Auto fahren müssen
und wäre im Stau gestanden. Ich hätte
Rockmusik gehört und das Fenster herunter
gekurbelt. Im Railjet ist das nicht möglich,
aber das ist trotzdem die bequemere Art in
die Bundeshauptstadt Wien zu fahren!

Darauf hat sich der Amtsgutachter der Stadt
Innsbruck berufen, denn wir als Verordnungsgeber haben verschiedene vorliegende Gutachten zu bewerten. Dieser kann das
Projekt nicht empfehlen, da es aus seiner
Sicht für Wohnnutzung ungeeignet ist.

Das heißt, niemand ist gezwungen, dort zu
wohnen. Es wird niemand zwangsweise zu
einer Wohnungskäuferin oder einem Wohnungskäufer gemacht. Es entscheiden sich
Leute, um gar nicht wenig Geld, nehme ich
einmal an, eine Wohnung zu kaufen oder zu
mieten. Dies aus dem Grund, weil sie an
diesem Standort, an diesem Scharnier zwischen Innenstadt-Kernzone und dem Stadtteil Pradl, nahe dem Hauptbahnhof, bestens
erschlossen vom öffentlichen Verkehr (ÖV),
mit Handel in der Nähe, wohnen wollen.
Diese Menschen haben beim Kauf gewusst,
dass dort mit kontrollierter Innenraumbelüftung alle Lärmgrenzwerte spielend unterschritten werden. Auch, dass es bei offenem Fenster ein wenig laut sein kann, ist
bekannt. Das haben diese Menschen bitte
vorher gewusst!

An dieser Stelle ist aber ein Bau geplant,
der auf sehr seriöse bauphysikalische Überlegungen und elegantem Grundriss gestützt
wird. Zudem kommt eine Bautechnik zur
Anwendung, bei der auch GutachterInnen
sagen, dass im Inneren dieses Gebäudes
die zulässigen Werte erheblich unterschritten werden. So schreibt zum Beispiel der
Umweltmediziner Dr. Rhomberg in seinem
lärmhygienischen Gutachten, dass die Werte im Inneren dieses Gebäudes nicht nur ein
wenig, sondern erheblich unterschritten
werden. Das, sowohl bei Tag zum Beispiel
für das Arbeiten und Studieren, als auch

Das ist jetzt die Frage. Ich sage, wenn sowohl die lärmtechnischen Gutachten der
Ziviltechniker, als auch die lärmhygienischen Gutachten von Ärzten bestätigen,
dass mit den geeigneten Maßnahmen dort
eine Wohnqualität herrscht, die besser ist
als in vielen anderen Gebäuden in der Stadt
Innsbruck, dann ist das ein Kerngebiet,
dann ist es als solches geeignet. Das Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 (TROG) sagt
uns nämlich auch, sowohl unter den Zielen
der örtlichen Raumordnung, als auch in der
Raumordnungsabteilung des Landes Tirol,
dass wir mit dem Boden sparsam umgehen

GR-Sitzung 24.10.2013