Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 12-Oktober-gsw.pdf

- S.96

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 12-Oktober-gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2013
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 770 -

der in den unteren Geschoßen gelagerten
Wohnungen wollen wir schon gar nicht
sprechen. Das sind, im Vergleich zur
Lärmemission "Peanuts". Ich möchte nur
ein Beispiel von Eurer Seite hören, wo wir in
der Stadt Innsbruck so eine Situation mit
65 Dezibel (dB) Dauerschallbelastung die
ganze Nacht haben.

habe. Du hast nicht gesagt, dass das Projekt dem Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) widerspricht und wir machen es
trotzdem. Diesbezüglich hat mich
StR Mag. Fritz vor kurzem im Gemeinderat
aufgeklärt, dass auch die europäische
Rechtslage eine gültige Rechtslage ist, an
die haben wir uns zu halten haben.

Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider: Zur tatsächlichen Berichtigung, GRin Dipl.Ing.in Sprenger, schauen Sie sich den
Lärmkataster Tag und Nacht auf der Homepage der Stadt Innsbruck an. Wir haben
sehr viele Wohngebiete mit Dauerschallbelastung 65 Dezibel (dB).

Genau so ist es auch mit dem Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG). Ich gehe
davon aus, dass Du den Ermessensspielraum meintest. Man ist dann zumindest in
einem Bereich, bei dem man sagen kann,
dass darüber vielleicht noch eine Diskussion stattfinden kann.

GR Mag. Abwerzger: Wir durften heute bei
der "Aktuellen "Stunde zwei Minuten weniger sprechen. Das werde ich jetzt noch
ausnützen, wenn das erlaubt ist.

Es ist auch nicht so, wie die Frau Bürgermeisterin ausgeführt hat, dass man sich nur
auf ein Gutachten verlassen soll. Es ist nun
einmal so. Wir haben ein Amtsachverständigengutachten, das sich gegen das Projekt
ausspricht. In einem Sozialrechtsverfahren
mit drei Gutachten für die Beantragung der
Invaliditätspension können zwei Gutachten
aussagen, dass die Person noch arbeiten
kann. Wenn aber ein Gutachten, das alle
Punkte berücksichtigt, das Gegenteil aussagt, wird die Invaliditätspension zugesprochen, weil das Gutachten im gesamten Bereich doch dafürspricht. Das jetzt positiv
gesehen.

Wir haben uns doch alle weiterentwickelt.
Daher kann ich jetzt nicht sagen, dass damals der Stadtteil Dreiheiligen entstanden
ist und das alles im Bestand vorhanden ist.
Man darf nicht verwechseln, welche Gebäude Altbestand und welche neu sind. Es
gibt Gott sei dank neue gesetzliche Entwicklungen. Auch mit Mithilfe der Grünen sind
wir im ökologischen Bereich weitergekommen. Wir sind im bautechnischen Bereich
vorangekommen. Jetzt kann man nicht die
gute alte Zeit bemühen und sagen, dass
damals auch so gebaut worden ist.
Es gibt so viele Beispiele, die so schlecht
sind. Wir bauen auch seit einigen Katastrophen nicht mehr im roten Bereich. Es ist
nicht mehr möglich, dass man im roten Bereich baut. Das ist damals passiert und es
gibt dort immer noch Bestände. Aber das
haben wir alles hinter uns gelassen! Also
machen wir bitte nicht den Fehler, dass wir
sagen, alles was damals war, nimmt man
jetzt als Argumentation, um heute etwas zu
machen, das auch schlecht ist. Dass es gut
ist, sagt nicht einmal die Fraktion der Innsbrucker Grünen (GRÜNE), da bei diesem
Projekt doch eine Lärmbelästigung auftreten
kann.
Die Innsbrucker Grünen biegen sich, wie
schon GRin Dipl.-Ing.in Sprenger angemerkt
hat, und sind teilweise schon fast Schlangenmenschen. Ihr biegt Euch in die Richtung, die Euch gerade passt. Das muss ich
jetzt schon sagen. GRin Duftner, ich gehe
davon aus, dass ich Dich richtig verstanden
GR-Sitzung 24.10.2013

Wenn ich nun drei Gutachten habe, bei denen man vom Gesetz her eindeutig sieht,
dass alle diese Punkte vorliegen müssen,
aber ein Punkt fehlt, wird das dementsprechend nicht nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) zu beschließen sein.
StR Gruber, das ist auch nicht ein Ermessensspielraum in dem Sinne. Die Mitglieder
des Gemeinderates müssen sich im Klaren
sein, wenn sie heute abstimmen, dass sie
ein Amtssachverständigengutachten ignorieren. Das ist es und Punkt. Darum geht
es!
Dieses Amtssachverständigen-Gutachten
wird dadurch ignoriert. Ich sage jetzt nicht
"Das Brot ich ess, das Lied ich sing", von
Oskar von Wolkenstein. Das will ich jetzt
gar nicht in den Raum stellen, denn es gibt
auch gute Privatgutachten. Ein Privatgutachten hat aber nun einmal im gerichtlichen
Bereich nicht jene Schlagkraft eines Amtsgutachtens oder Gerichtsgutachtens. Das
ist doch klar, weil dann der/die AuftraggeberIn nicht der/die BauwerberIn ist, sondern