Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 12-Oktober-gsw.pdf
- S.98
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Ich gehe davon aus, Du wirst das glauben,
GRin Dr.in Pokorny-Reitter, wenn Du das so
sagst. Aber es ist nahezu ein Märchen, zu
glauben, dass in der Stadt Innsbruck die
Welt zusammen bricht, wenn auf 3.500 m2
Grund im innerstädtischen Bereich kein
sozialer Wohnbau entsteht! Das kann ich
letztlich nur als Märchen einordnen, weil
diese Fläche nie für den sozialen Wohnbau
geeignet sein wird.
Wir dürfen uns alle bemühen und jede/r darf
sich einbringen, dass wir alle anderen Flächen der Österreichischen Bundesbahnen
(ÖBB) am Frachtenbahnhof zu sozial verträglichen Preisen bekommen. Vielleicht
wird das im Jahr 2050 der Fall sein. Ich
weiß nicht, ob die ganz jungen GemeinderätInnen dann hier noch tätig sind. Sie dürfen
sich aber alle bemühen! Sogar am Westbahnhof und am Frachtenbahnhof würde
sich ein Teil der Fläche für den sozialen
Wohnbau eignen.
Vielleicht können wir uns die Entwicklung
dann aus einem der zahlreichen Altersheime ansehen, wenn wir die Zeitungen lesen
oder das nur noch im Internet oder bei Twitter verfolgen, wie der Gemeinderat in drei
Jahrzehnten die Grundstücke des Frachtenbahnhofs zu Preisen ankauft, die dem
geltenden Wohnbauförderungssatz entsprechen. Darauf freue ich mich und ich
würde wirklich ganz glücklich darüber sein!
Ich denke, dass unsere NachfolgerInnen
dann ganz rasch, schnell und günstig bauen
können!
Nur, wir sind eben in der Realität angekommen! Das Verhindern dieser Bebauung
auf der angesprochenen Fläche im Ausmaß
von 3.500 m2 ist nicht die Lösung! Auch
nicht mit der Begründung, dass die Familie
"""""""""""""" das Grundstück damals zu einem
überhöhten Preis angekauft hat. Dieses
Problem hat die besagte Familie an den
Investor nur weitergegeben. Dadurch ist das
Problem nicht gelöst. Ich gehe daher pragmatisch auf dieses Thema zu! Es ist mir
lieber, wenn wir das Grundstückt bebauen
und zwar jetzt! Dadurch wird diese "Gstettn"
auch wirklich sehr schön aufgewertet.
Ich möchte noch ein Thema ansprechen,
das hätte ich gerne zur Wortmeldung von
GRin Moser gesagt. Es ist das fürchterliche
"man kann nicht lüften, man darf nicht lüften" in den Raum gestellt worden. Man
GR-Sitzung 24.10.2013
müsste Protokolle heraussuchen.
StR Mag. Fritz weiß, wie wir im tollen gemeinnützigen Bereich am Mitterweg diese
erste Pseudo-Passivhausanlage Richtung
Steinbockweg errichtet haben. Ist das zehn
Jahre her? Ich weiß es nicht mehr.
So eine Wohnanlage wurde uns damals
angepriesen. Jetzt gehen wir auf Grund der
Energieeinsparung und auch der Raumqualität in Richtung Passivhaus. Die Lüftung hat
große Vorteile. Die Leute sollen nicht lüften,
denn sonst bricht das ganze System der
Lüftung zusammen. Man muss die Leute
schulen und die Hausverwaltungen müssen
das besser erklären! Die BewohnerInnen
bekommen Zettel, wo die Geschichte des
Passivhauses aufgeschrieben ist.
Das Wort Passivhaus ist in diesem Zusammenhang überhaupt nicht gefallen. Wir drehen es uns schon manchmal so, wie wir es
gerne hätten. Dann wird genau das Thema,
dass man nicht lüften soll angesprochen!
Das wird vorgeschrieben und die MieterInnen sowie die Hausverwaltung werden geschult, indem Broschüren verteilt werden.
Man kann es schon auch in die Richtung
drehen, die man braucht.
Ich erinnere mich beim neuen 5. öffentlichen Gymnasium in Stadt Innsbruck an die
kontrollierte Wohnraumbelüftung! So etwas
wird jetzt teuer am Gymnasium Angerzellgasse nachgerüstet. Das ist das zweite
Gymnasium im Hochschulbereich. Bei uns
in den Grundschulen haben wir das ja öfter.
Dort soll man gar nicht lüften. Man muss
das daher nicht so fürchterlich hinstellen,
was den Leuten alles passieren kann, wenn
man sich die Gutachten ansieht.
Jetzt komme ich auf die Gutachten zurück.
Wir haben schon auch die Verpflichtung,
nicht einfach nur ein Amtsgutachten in die
Erwägungen miteinzubeziehen. Wir müssen
alles, was uns an Informationen vorliegt,
einbeziehen. Alle Informationen, nicht nur
einfach eine Aussage, die irgendjemand
einbezieht. Ich gehe schon auch davon aus,
dass ich verschiedene Gutachten, die hier
letztlich am Tisch liegen, berücksichtige.
Wenn ich davon Kenntnis habe, kann ich
dies in meine Entscheidung und meinen
Ermessensspielraum miteinbeziehen, um zu
einer Beurteilung zu kommen.
Damit sind diese drei Themen zu bewerten.
Einmal handelt sich um die 3.500 m2 inner-