Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 12-Oktober.pdf

- S.31

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GR Haager referiert die Anträge des Kontrollausschusses vom 11.10.2011:
18.

KA 5236/2011
Bericht über die Prüfung des
Bauvorhabens Teilaufstockung
Südtrakt Neues Rathaus

GR Haager: Der Kontrollausschuss hat
erstmals unter Mitwirkung des neuen Leiters der Kontrollabteilung, Dr. Fankhauser,
getagt.
Die Schwerpunkte bei der Teilaufstockung
des Südtraktes Neues Rathaus waren:
Darstellung der Projektentwicklung, Beschlussfassung und Genehmigungen,
Ausschreibungen und Vergaben, Bau und
Übergabe, finanzielle Abwicklung und natürlich die Kostenabrechnung.
Es handelt sich hier um ein gut abgewickeltes Projekt. Die Kontrollabteilung hat
ein positives Resümee gezogen, aber
auch festgestellt, dass es bei der Schnittstelle Technik und Rettungswesen Verbesserungen gegeben hat, jedoch noch
Verbesserungen erwünscht sind. Ich glaube, wir können damit rechnen, dass das
weiter optimiert wird.
Der Kontrollausschuss hat die Zuweisung
der Berichterstattung an den Gemeinderat
einstimmig beschlossen.
GR Hof: Grundsätzlich wurde die Abwicklung von der Kontrollabteilung positiv bewertet. Wir sind in diesem Fall ursprünglich bei der Projektplanung bzw. beim entscheidenden politischen Beschluss davon
ausgegangen, dass uns dieses Bauvorhaben insgesamt € 270.000,-- kosten wird.
Man hat damals schon gewusst, dass sich
die Kosten wahrscheinlich etwas erhöhen
können, aber es wurden € 270.000,-- budgetiert. Geworden sind es letztendlich
€ 500.000,--. Das alles ist erklärbar, denn
es sind auch dafür Leistungen, zum Teil
Instandhaltungsleistungen, vorhanden,
welche mit der eigentlichen Aufstockung
direkt nichts zu tun hatten.
Wir sollten uns vor Entscheidungen, die
sich im sechsstelligen Bereich bewegen,
genauer ansehen, was es letztendlich kosten wird. Im Idealfall sollte man für die erste politische Beschlussfassung über die
GR-Sitzung 20.10.2011

laufenden Kosten und Erträge Bescheid
wissen.
Die ursprüngliche Kostenschätzung von
€ 270.000,-- war auch die Grundlage dafür, welches Vergabeverfahren man gewählt hat. Die Kontrollabteilung bemängelt, dass es in diesem Zusammenhang
keine schriftlichen Unterlagen gibt. Sie
schreibt, dass das rechtlich gedeckt ist, da
das Vergabegesetz offenbar nur eine
sachkundige Schätzung der zu erwartenden Kosten vorschreibt. Diese kann natürlich auch mündlich sein.
Ich würde mir schon wünschen, dass für
solche Summen, auch wenn es amtsintern
gemacht wird, zumindest ein schriftlicher
Vermerk angelegt wird, in dem die Kostenschätzung von € 270.000,-- aufgeschlüsselt ist. Das wäre für die politischen
Gremien zur Information hinsichtlich einer
Entscheidung von Vorteil. Man kann dann
besser erkennen, was in der Kostenschätzung enthalten ist.
In diesem Fall wäre zum Beispiel aufgefallen, dass die gesamte Möblierung sowie
die Innenwände in der ursprünglichen
Kostenschätzung noch nicht enthalten waren.
Hinsichtlich der Abwicklung des Bauvorhabens gibt es keine Kritik, aber ich finden, wir sollten darauf achten, dass wir
bessere, umfassendere und haltbarere finanzielle Informationen als Grundlage für
unsere Beschlüsse erhalten.
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses wird zur Kenntnis genommen.