Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 12-Oktober.pdf
- S.33
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- 670 -
Stimmenthaltung von GR Eberharter;
1 Stimme),
die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B2/21, InnsbruckInnenstadt, Bereich Wilhelm-Greil-Straße
Nrn. 10, 12 und Gilmstraße Nr. 3 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. IN - B2,
4. Entwurf und Nr. IN - B2/11), gemäß
§ 56 Abs. 1 und Abs. 2 TROG 2011, zu
beschließen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Hier möchte die Tiroler Versicherung
V.a.G. ausbauen, um zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen.
GR Eberharter: Ich melde zu diesem
Punkt meine Stimmenthaltung wegen Befangenheit an.
GR Mag. Fritz: Nachdem der Vorsitzende
auf die Ausbaupläne der Tiroler Versicherung V.a.G. hingewiesen hat, möchte ich
noch eine kleine Ergänzung machen. Im
Zuge dieses Ausbaus von Büroraum, wird
auch mit der Verhüttelung im Innenhof
aufgeräumt.
Das Ganze erhält dann eine schönere Innenhofgestaltung als es im Moment der
Fall ist. Das halte ich nicht für unwesentlich. Beides ist wichtig, sowohl der Büroraum, den die Tiroler Versicherung V.a.G.
für ihre Angestellten benötigt, als auch eine markante Verbesserung der Innenhofgestaltung für das gesamte Geviert.
Beschluss (einstimmig; bei Stimmenthaltung von GR Eberharter wegen Befangenheit):
Der Antrag des Bauausschusses vom
6.10.2011 (Seite 669) wird angenommen.
GR-Sitzung 20.10.2011
24.
III 9821/2011
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F35, Arzl, Bereich
Schönblickweg, südlich Arzler
Eggenwald "Kinderheim Jugendland Arzl" (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. AL F1, Zeichn. Nr. 2533), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2011
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
6.10.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F35, Arzl, Bereich Schönblickweg, südlich Arzler Eggenwald "Kinderheim Jugendland Arzl"
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F1, Zeichn. Nr. 2533), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2011, wird beschlossen.
25.
III 9822/2011
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. AL - B29, Arzl, Bereich südlich des östlichen Teils des
Schönblickweges einschließlich
Areal "Kinderheim Jugendland
Arzl", gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
6.10.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. AL - B29, Arzl, Bereich
südlich des östlichen Teils des Schönblickweges einschließlich Areal "Kinderheim Jugendland Arzl", gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011, wird beschlossen.