Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 12-Oktober.pdf

- S.37

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- 674 -

liegen dem Akt im Original bzw. in Kopie
bei.
Einige Stellungnahmen richten sich generell gegen die Dauer der Bausperrenverordnung, die Baumassendichte sowie andere Festlegungen, andere sind grundstücksbezogen überwiegend gegen Baufluchtlinien.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem
Akt beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss beraten. Es wird festgestellt, dass im Sinne der Einwände für einzelne Teilbereiche neue Planentwürfe erstellt werden können. In diesem Sinn wird
der Beschluss des oben genannten Bebauungsplanes, um diese Teilbereiche
verkleinert, vorgeschlagen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
6.10.2011:
Der Bebauungsplan Nr. AL - B30/3, Arzl,
Bereich des gewidmeten Baulandes am
Finkenberg- und Schönblickweg sowie
nördlicher Eggenwaldweg (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. AL - B22), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2011, verkleinert
um die Bereiche Schönblickweg Nrn. 14,
18, 20 und 22 sowie nördlicher Eggenwaldweg, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
32.

III 13603/2010
Ergänzender Bebauungsplan
Nr. AL - B30/4, Arzl, Bereich des
gewidmeten Baulandes nördlich
der Rumer Straße, östlicher Bereich Canisiusweg bis zur Rumer
Gemeindegrenze sowie die Gebäude Moserfeldweg Nrn. 60, 61,
62, 63, 65, 67 und 71, gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Aufgrund der Novellierung
des Tiroler Raumordnungsgesetzes
(TROG) werden die Festlegungen des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL GR-Sitzung 20.10.2011

B30/4 mit jenen des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. AL - B30 zusammengefasst zum Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. AL - B30/4.
Während der gesetzlichen Frist sind zehn
Stellungnahmen zum Ergänzenden Bebauungsplan Nr. AL - B30/4 sowie dreißig
Stellungnahmen zum Allgemeinen Bebauungsplan Nr. AL - B30 eingegangen. Sie
liegen dem Akt im Original bzw. in Kopie
bei.
Einige Stellungnahmen richten sich generell gegen die Dauer der Bausperrenverordnung, die Herausnahme der Verbindungsstraße Canisiusweg - Ahornstraße,
die Baumassendichte sowie andere Festlegungen, andere sind grundstücksbezogen gegen Bauweise und Baufluchtlinien.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem
Akt beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss beraten. Es wird festgestellt, dass im Sinne der Einwände für einzelne Teilbereiche neue Planentwürfe erstellt werden können. In diesem Sinn wird
der Beschluss des oben genannten Bebauungsplanes, um diese Teilbereiche
verkleinert, vorgeschlagen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
20.10.2011:
Der Bebauungsplan und der Ergänzende
Bebauungsplan Nr. AL - B30/4, Arzl, Bereich des gewidmeten Baulandes nördlich
der Rumer Straße, östlicher Bereich Canisiusweg bis zur Rumer Gemeindegrenze
sowie die Gebäude Moserfeldweg Nrn. 60,
61, 62, 63, 65, 67 und 71, gemäß § 56
Abs. 1 und Abs. 2 TROG 2011, verkleinert
um die Bereiche nördlich der Rumer Straße und Canisiusweg, dem südwestlichen
Canisiusweg (nördlicher Abschnitt), die
Gpn. 564/16, 564/17, 561/1 und 561/2 sowie Moserfeldweg, wird beschlossen.
Die ergänzenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen gelten nur für den Bereich,
in welchem die besondere Bauweise festgelegt ist.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich