Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 12-Protokoll-12-12-2019.pdf

- S.190

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In den letzten 5 Jahren hat sich die errechnete Kapitalrücklage wie folgt verändert:
31.12.2014:

€ 611.456.374,68

31.12.2015:

€ 611.559.269,94

31.12.2016:

€ 607.628.304,76

31.12.2017:

€ 602.083.118,52

31.12.2018:

€ 599.396.827,03

Frage 6:

Wozu werden diese Rücklagen benötigt?

Antwort:

Die Kapitalrücklage ist ein errechneter Wert in der Bilanz und spiegelt im
Wesentlichen das Liegenschaftsvermögen wider.

Frage 7:

Bis zu welcher Höhe könnten Rücklagen für die Realisierung von Projekten aufgelöst werden?

Antwort:

Die Auflösung von nicht gebundenen Kapitalrücklagen hängt mit der Realisierung von Projekten grundsätzlich nicht zusammen. Die Kapitalrücklage
ist keine finanzielle Rücklage im eigentlichen Sinn, sondern eine rechnerische Größe in der Bilanz.

Frage 8:

Was wäre eine gesunde Höhe an Rücklagen (Eigenkapital ist nicht immer ein billiges Kapital, aktuelles Zinsniveau) für die IIG?

Antwort:

Je mehr Liegenschaften von der Stadt Innsbruck an die IIG übertragen werden, desto höher ist die errechnete Kapitalrücklage und sozusagen "gesünder" ist dies für die IIG. Die Entwicklung der ausgewiesenen Kapitalrücklage ist rückläufig. Dies resultiert vor allem aus dem Jahresfehlbetrag laut
Gewinn- und Verlustrechnung, der insbesondere aus der nicht zahlungswirksamen Abschreibung des Immobilienvermögens resultiert.

Frage 9:

Wer hat über die Anhäufung bzw. Nichtauflösung der Rücklagen entschieden und
warum?

Antwort:

Sowohl bei Einbringung von Liegenschaften als auch bei der Entnahme von
Vermögensgegenständen aus der IIG erfolgen die erforderlichen formellen
Beschlüsse durch den Gemeinderat bzw. die Gesellschafterversammlung.

Frage 10:

Wann wurden das letzte Mal Rücklagen für die Finanzierung eines Bauprojekts
aufgelöst?

Antwort:

Es erfolgt keine Auflösung von Rücklagen für die Finanzierung von Bauprojekten.
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