Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 12-Protokoll-12-12-2019.pdf
- S.203
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Frage 30:
Wurden die Erlöse aus den Wertpapieren - wenn nicht für Projekte – anderweitig
verwendet?
Antwort:
nein
Frage 31:
Wenn ja, wie wurden die Erlöse aus den Veräußerungen der Wertpapiere tatsächlich verwendet?
Antwort:
entfällt
Frage 32:
War die massive Reduzierung der Wertpapiere der Stadt Innsbruck zwingend notwendig bzw. gab es eine politische Weisung, um in eventu eine "Kosmetik" des
Budgets der Stadt Innsbruck herbeizuführen?
Antwort:
Finanzwirtschaftlich und entsprechend der risikoaversen Finanzgebarung
der Stadt Innsbruck macht es Sinn, Investitionen mit Eigenkapital – soweit
vorhanden – zu finanzieren. Eine Aufnahme von Fremdkapital (zur Finanzierung der Investitionen) bei gleichzeitiger Veranlagung in Wertpapieren,
würde dem "Spekulationsverbot" widersprechen und ist nicht zulässig. Weiters war das Veranlagungsportfolio für die Rückdeckung der Pensionen des
Gestellungsbetriebes zweckgewidmetes Vermögen und wurde planmäßig
entsprechend den Zahlungserfordernissen abgebaut.
Frage 33:
Wenn ja, durch wen erfolgte die politische Weisung?
Antwort:
Siehe oben.
Frage 34:
Wurden die Rückgänge bei den Rücklagen im Ausschuss für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen des Innsbrucker Gemeinderates beraten?
Antwort:
Ja. Dies erfolgt jeweils in der 1. und 2. Lesung zum Entwurf des Jahresvoranschlages.
Frage 35:
Wenn ja, wann fanden diese Beratungen statt? (Mit der Bitte um detaillierte datierte Aufstellung der Ausschusssitzungen!)
Antwort:
Siehe oben.
Frage 36:
Wurden die Veräußerungen der Wertpapiere im Ausschuss für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen des Innsbrucker Gemeinderates beraten?
Antwort:
Nein. Die Wertpapierveräußerungen beruhen auf Empfehlungen des Anlagebeirates bzw. mit neuer Bezeichnung "Finanzbeirates". Der Beirat tritt in der
Regel zweimal jährlich zusammen.
Seite 7 von 8