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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 12-Protokoll-12-12-2019.pdf

- S.232

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Menschen mit geringen Haushaltseinkommen.
6. Faircardbesitzer*innen erhalten einen vergünstigten Eintritt in lnnsbrucker
Museen.
7. Faircardbesitzer*innen sind von der Hundeabgabe befreit.
8. Faircardbesitzer*innen erhalten ermäßigten Eintritt in Badeanstalten.
9. Menschen mit Faircard erhalten Lebensmittel von der Team Österreich Tafel.
10. Kinder aus diesen Familien erhalten Vergünstigungen für die Tiroler
Feriencamps.
11. Schwimm- und Skikurse sollen ermäßigt sein.
12. Faircardbesitzer*innen entrichten niedrigere Gebühren in der Stadtbibliothek.
13. Faircardbezieher*innen erhalten Ermäßigungen für die Fahrt auf den
Patscherkofel sowie auf die Seegrube.

Für die Berechtigung zum Bezug der Faircard sollen folgende Punkte
festgelegt werden:


seit mindestens 12 Monaten ununterbrochener Hauptwohnsitz in Innsbruck



Befreiung von Radio- und Fernsehgebühren (GIS-Befreiung)
(Personen, die bereits länger als drei Monate Leistungen nach dem Tiroler
Sozialhilfegesetz/Tiroler Mindestsicherungsgesetz/Tiroler Behindertengesetz
beziehen, müssen keine GIS-Gebührenbefreiung vorlegen)



Vollendung des 18. Lebensjahres



österreichische Staatsbürger (oder Konventionsflüchtlinge, länger als drei
Monate genehmigter Aufenthalt in Österreich, EWR-/EU-Bürger mit
Anmeldebescheinigung)



Unterfertigung der „Integrationserklärung" für alle Personen, die keine
österreichischen Staatsbürger sind



Drittstaatsangehörige müssen einen Nachweis über das Sprachniveau A2
vorlegen.

Alternative Liste Innsbruck
Schöpfst raße 9 / 6020 Innsbruck

team@alternativeliste.at / www.a lterna t iveliste.at