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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 12-Protokoll-12-12-2019.pdf

- S.75

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- 1145 -

da ich nicht glaube, dass das so funktioniert.

lediglich stille Betteln, also das stille am
Straßenrand Sitzen, ein.

Bgm. Willi: Es funktioniert genauso wie
bei dem Abänderungsantrag zum Thema
MÜG von Dir, GR Lassenberger.
GRin Dr.in Krammer-Stark hat sich korrigiert und bringt einen Abänderungsantrag
ein. Es ist ein Abänderungsantrag zum gestellten Antrag. Als solcher ist er eingebracht und wird behandelt.

Ich finde, dass das verfassungsrechtlich
auch in der Stadt Innsbruck das ganze
Jahr vom 01.01. bis zum 31.12. gelten
sollte. Der Antrag zielt jetzt darauf ab,
diese temporäre Einschränkung des stillen
Bettelns bei den Advent- und Ostermärkten aufzuheben. Das ist der Inhalt. Es geht
um nicht mehr und nicht weniger.

GR Mayer: Ich habe heute allen Fraktionsvorsitzenden einen Abänderungsantrag von uns geschickt. Ich werde diesen
Abänderungsantrag nicht einbringen, weil
wir uns in der Pause anders besprochen
haben.

In den Diskussionen, die ich mit manchen
Personen führe, erlebe ich folgende Argumentationsweise:

Bgm. Willi übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv.in Mag.a Schwarzl.
Bgm. Willi: Ich glaube, niemand von uns
möchte betteln müssen. Da sind wir uns
einig. Hoffentlich sind wir uns weiter einig,
dass Weihnachten jenes Fest ist, bei dem
man die Geburt eines Kindes einer herbergssuchenden Familie feiert.
Ich halte es wirklich schwer aus, wenige
Tage vor Weihnachten über dieses Thema
diskutieren zu müssen. Wir singen alle
wunderschön "Stille Nacht". In dem Lied
geht es inhaltlich um eine herbergssuchende Familie, die nichts anderes tut, als
von Tür zu Tür zu ziehen und um Herberge zu bitten.
Die BettlerInnen in unserer Stadt bitten um
eine Gabe. In Österreich gibt es verfassungsmäßig und -rechtlich verbrieft das
Recht auf stilles Betteln. Das ist ein Menschenrecht. In einer Zeit vor der Veränderung des Tiroler Landespolizeigesetzes (TLP) fand eine Mehrheit in diesem Haus,
dass die Bettler überhandnähmen. Wie
das Gesetz es erlaubt, wurde ein temporäres Bettelverbot bei Märkten, konkret beim
Ostermarkt und bei den Adventmärkten,
beschlossen.
Dieses ist derzeit noch in Geltung. Das TLP erlaubt ausschließlich stilles Betteln,
nicht gewerbsmäßiges, nicht aggressives
und keines unter Zuhilfenahme/Missbrauch von Minderjährigen. Es schränkt
also die Formen des Bettelns stark auf das
GR-Sitzung 12.12.2019

Diese BettlerInnen gefallen mir nicht! Dieser Meinung kann man sein. Letztlich sind
BettlerInnen ein Spiegel, der uns vorgehalten wird. Wir haben es als Gesellschaft
nicht geschafft, einer Armut gegenzusteuern, bei der Menschen am Straßenrand
sitzen und betteln müssen. Wir haben es
also nicht geschafft, anderen solche Perspektiven zu geben, damit sie nicht betteln
müssen. Das ist eine Anklage gegen uns
alle. Hier haben unsere Sozial- und Ausgleichssysteme versagt.
Die Personen sollen in ihren Ländern bleiben und man soll ihnen dort helfen!
Genau das wollen wir alle. Eine Grundidee
der Europäischen Union (EU) und vor allem der Erweiterung der EU, ist, dass wir
zumindest in Europa jenen Ländern, die
wirtschaftlich schwächer sind als wir, eine
solche wirtschaftliche Perspektive geben,
damit die Menschen dortbleiben können.
Sie sollen Arbeit finden und sich davon ernähren können. Soweit sind wir leider
noch nicht. Solange wir noch nicht so weit
sind, wird es BettlerInnen geben, die von
solchen Ländern zu uns kommen.
Es gibt aber auch jene Personen, die bei
uns kein finanzielles Auslangen finden.
Das sind oft tragische Schicksale, die dahinterstecken. Es ist nicht angenehm, zu
merken, dass unsere Sozialsysteme nicht
so funktionieren, wie man es gerne hätte.
Ich verstehe nicht, dass sich manche so
aufregen können, wenn sie irgendwo
eine/n BettlerIn sehen. Natürlich ist das
eine Anklage an unsere Gesellschaft, von
der ich schon gesprochen habe. Mir wäre
auch lieber, dass diese Personen nicht
betteln müssten. Solange wir aber die