Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 12-Protokoll-Budget-1.Teil.pdf
- S.4
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1.
Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen
Bgm. Willi: Laut § 25 Abs. 1 Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) hat
der Gemeinderat die Zulässigkeit von Tonund Bildaufnahmen zu beschließen.
Beschluss (einstimmig):
Die Aufnahmen von Ton und Bild werden
genehmigt.
2.
Voranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2019
2.1
Bericht des Bürgermeisters als Finanzreferent
Bgm. Willi: Ich darf Ihnen in meiner Funktion als Finanzreferent heute zum ersten
Mal einen Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck vorlegen.
Jedes öffentliche Budget ist die in Zahlen
gegossene Politik. Ich hätte mir als Bürgermeister der Stadt Innsbruck größere Spielräume gewünscht. Wir allen wissen, dass in
der letzten Regierungsperiode große Investitionen getätigt wurden. Manche Entscheidungen kann man rückblickend durchaus
kritisch sehen. Unabhängig davon sollte es
unser gemeinsames Ziel sein, das Beste
aus diesen Investitionen zu machen.
Die Erarbeitung des Jahresvoranschlags
war heuer sehr schwierig, obwohl die Wirtschaftsforschung für das Jahr 2018 das
höchste Wirtschaftswachstum seit vielen
Jahren mit knapp 3 % meldet. Für das
Jahr 2019 sind die Aussichten nicht
schlecht, wir erwarten für das Jahr 2019 ein
Wachstum von 2,2 %. Mit dieser Prognose
wurde der Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2019 erstellt.
Wir wollen Innsbruck mit dem Budget 2019
finanziell stabilisieren. Das erfordert eine
große Disziplin bei den Ausgaben. Gleichzeitig tragen wir die Verantwortung, Innsbruck mit einer sozial verträglichen Budgetgestaltung zu regieren.
Es wurden in den letzten Jahren viele Großprojekte finanziert: die Straßen- und Regionalbahn, der Neubau der Patscherkofelbahn, das Haus der Musik und die Stadtbibliothek. Diese Infrastruktur bringt der Stadt
GR-(Budget-)Sitzung 13.12.2018
in den nächsten Jahrzehnten große Impulse. Die Errichtungskosten schränken
aber, gemeinsam mit den laufenden Folgekosten, unsere Spielräume ein.
So sind für die Stadtbibliothek im Voranschlag Mehrkosten im Vergleich zur alten
Bücherei in der Colingasse von rund
€ 2,4 Mio. pro Jahr zu verkraften. Mit der Inbetriebnahme des Hauses der Musik müssen die entsprechenden Abgänge im Rechenwerk des Tiroler Landestheaters untergebracht werden.
Aufgrund der angespannten Finanzlage war
es notwendig, für die Dienststellen als Budgetvorgabe eine 15-prozentige Einsparung
bei den Ermessensausgaben festzulegen.
Darauf haben wir uns bei einer Regierungsklausur am Grillhof schon im Sommer verständigt.
Dank einer sorgfältigen Planung und einem
hohen Maß an Verantwortungsbewusstsein
kann ich Ihnen nunmehr auch in schwierigen Zeiten einen Jahresvoranschlag vorlegen, der einerseits klare Schwerpunkte im
Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbereich
sowie für den öffentlichen Nahverkehr setzt,
andererseits aber dort, wo es sozial verträglich ist, entsprechende Einsparungen vornimmt.
Die Eckdaten des Gesamthaushaltes:
Die Einnahmen im ordentlichen Haushalt
sind mit € 375,4 Mio. budgetiert und liegen
damit um rund € 9 Mio. über den Werten
des Vorjahres. Gleichzeitig steigen auch die
Ausgaben auf € 390,7 Mio. und liegen
2,1 % über dem Vorjahr.
Bedingt durch die finanziellen Mehrbelastungen ist im Voranschlagsentwurf 2019 allerdings ein Abgang im ordentlichen Haushalt im Umfang von € 15,31 Mio. abgebildet.
Auch wenn man die Zuführungen an den
außerordentlichen Haushalt von € 9,9 Mio.
einrechnet, verbleibt immer noch ein Abgang von € 5,4 Mio.
Mein Ziel ist es, diesen Abgang im Rahmen
des Budgetvollzuges auszugleichen. Wir
haben uns entschlossen, vorläufig eine allgemeine Haushaltssperre von 5 % für alle
Haushaltsstellen zu verfügen. Eine Aufhebung kann nur nach Maßgabe der budgetären Konsolidierung durch den Stadtsenat
verfügt werden.