Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 12_Kurzprotokoll-12-12-2019_gsw.pdf

- S.3

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-3-

10. Der vorliegende Voranschlagsquerschnitt wird vom Gemeinderat zur
Kenntnis genommen.
11. Für Investitionszuschüsse im Sinne
des § 36 VRV 2015, die vor Oktober
2015 (Kundmachung der VRV 2015)
gewährt wurden, wird aus verwaltungsökonomischen Gründen kein
Sonderposten angesetzt.
12. Bei ergebniswirksamen Verbindlichkeiten, die das Jahr 2019 betreffen
und nach dem Buchungsschluss eingereicht werden, erfolgt eine periodengerechte Zurechnung nach
§ 13 Abs. 7 VRV 2015, wenn die
Höhe von € 10.000,-- überschritten
wird.
13. Der Stichtag für die Erstellung des
Rechnungsabschlusses wird mit dem
dritten Freitag im Jänner eines jeden
Jahres festgelegt.

den Zeitraum 20.12.2019 bis
20.02.2020 zu. Für die Zustimmung
zu einer Verlängerung ab dem
21.02.2020 um maximal 14 Tage zu
Kosten von € 10.000,-- zzgl. MwSt.
wird der Bürgermeister ermächtigt.
2.

Mehrheitsbeschluss (gegen FI und NEOS,
9 Stimmen):
3.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, in
der Generalversammlung der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH
(PKBI) einen Beschluss über die Gegenverrechnung der Kosten mit den
geplanten Überschüssen (gemäß Ergebnisabführungsvertrag) der Patscherkofelbahn Betriebs GmbH
(PKBB) herbeizuführen.

6.

Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)

6.1

IV 11627/2019

14. Die Stadt Innsbruck macht von folgenden weiteren Wahlmöglichkeiten
der VRV 2015 Gebrauch:
a) Für bewegliche Güter wird aus
Zwecken der Vereinfachung ein
Festwertverfahren angewendet.
b) Gegenstände mit gleicher Nutzungsdauer werden zu einer
Sachanlage zusammengefasst,
wenn diese üblicherweise zusammen genutzt werden.
c) Geringwertige Wirtschaftsgüter
werden vom Ansatz in der Vermögensrechnung ausgenommen.

Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
wird beauftragt, die effektiv angefallenen Kosten abzüglich Einnahmen
über Vorlage der dafür erforderlichen
Nachweise der Patscherkofelbahn
Betriebs GmbH (PKBB) zu überprüfen
und festzustellen.

Förderung in der Schutzzone 2 Mariahilf-Hötting-St. Nikolaus
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 04.12.2019:

5.

IV 17212/2019
Pisten-Präparierung und Betrieb
Zimmerwiese Lift

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 04.12.2019:
1.

Die Stadt Innsbruck stimmt der Übernahme der Kosten für die Pisten-Präparierung Zimmerwiese und Betrieb
des dortigen Lifts laut Angebot der
Patscherkofelbahn Betriebs GmbH
(PKBB) vom 18.11.2019 in Höhe von
maximal € 40.000,-- zzgl. MwSt. für

GR-Sitzung 12.12.2019

Die Stadt Innsbruck unterstützt die Eigentümergemeinschaft
(vertreten
durch die IWB Immobilienverwaltung
Dr. Maria Zirm) hinsichtlich der Generalsanierung und -restaurierung am Gebäude in
der
mit einem Baukostenzuschuss in Höhe von € 34.750,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.