Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 12_Kurzprotokoll_09.11.2017.pdf
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6.
Zur Gewährleistung des Vertragszweckes wird eine Konventionalstrafe
vereinbart. Sie beträgt pro Tag
€ 100,-- und ist, wie der Baurechtszins selbst, wertzusichern. Zur Sicherung der Konventionalstrafe wird an
der Baurechtseinlage aus dem Titel
der Gewährleistung ein Höchstbetragspfandrecht von € 100.000,-- begründet.
7.
Die Verpflichtung zur Zahlung des
Baurechtszinses wird als Reallast im
Grundbuch sichergestellt.
8.
Die Stadt Innsbruck und die Metallbau
Center GmbH räumen sich wechselseitige Vorkaufsrechte an der Stammeinlage bzw. der Baurechtseinlage
ein.
9.
Alle mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Baurechtsvertrages, weiters alle aus Anlass des Neubaus entstehenden oder
zur Vorschreibung gelangenden Kosten, öffentlichen Abgaben, Steuern
und Gebühren, insbesondere die
Grunderwerbsteuer, die Eintragungsgebühr, die Kosten der Finanzamtsanzeige oder Selbstberechnung, die
Kosten für die Vermessung und die
Beglaubigung sämtlicher Unterschriften, sämtliche Erschließungskosten
etc. übernimmt die Metallbau Center
GmbH bzw. hat sie diese Ausgaben
der Stadt Innsbruck zu ersetzen.
10. Mit der Erstellung des Baurechtsvertrages und der Abwicklung und
grundbücherlichen Durchführung dieses Rechtsgeschäftes wird die Mag.Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten,
beauftragt und ermächtigt.
7.
gruber auf dem Grundstück 912/11,
KG Amras zu.
2.
Aus dem Grundstück 912/9, KG Amras, werden die Teilfläche 1 im Ausmaß von 197 m2 abgeschrieben und
dem Grundstück 912/10 zugeschrieben und die Teilfläche 2 im Ausmaß
von 1.413 m2 abgeschrieben und dem
Grundstück 912/11 zugeschrieben.
3.
Auf dem Grundstück 912/11, KG Amras, mit einer künftigen Fläche von
2.549 m2 räumt die Stadt Innsbruck
für Kurt und Sabine Anzengruber ein
Baurecht für die Dauer von 50 Jahren, beginnend mit 01.12.2017, zum
Zwecke der gewerblichen Nutzung,
nämlich KFZ-bezogene Branchen,
wie KFZ-Reparaturwerkstätte, Automobilhandel, Druckerei, KFZVersicherungsanmeldungen, Dellendrückern, ein.
4.
Der Baurechtszins beträgt für die Teilfläche des bisherigen Baurechtes am
Grundstück 912/11 im Ausmaß von
1.136 m2 weiterhin den mit Baurechtsvertrag vom 29.06.2009 vereinbarten gestaffelten Baurechtszins, der
derzeit € 6,64/m2 und Jahr (wertgesichert) beträgt. Für die Teilfläche 2 im
Ausmaß von 1.413 m2 wird ein Baurechtszins von € 14,--/m2 und Jahr
(wertgesichert) vereinbart.
5.
Auf der künftigen Baurechtsliegenschaft (Grundstück 912/11, KG Amras, im Ausmaß von 2.549 m2) wird
die Reallast zur Sicherstellung der
Zahlungen des Baurechtszinses zu
Gunsten der Stadt Innsbruck verbüchert.
6.
Zur Gewährleistung des Vertragszweckes wird eine Konventionalstrafe
in Höhe von € 500,-- pro Tag (wertgesichert) vereinbart und grundbücherlich mit einem Höchstbetragspfandrecht auf der künftigen Baurechtsliegenschaft (Grundstück 912/11, KG
Amras, im Ausmaß von 2.549 m2) sichergestellt.
7.
Die BaurechtsnehmerInnen haften für
allfällig entstehende Kontaminationen
der Baurechtsliegenschaft. Sie haben
RA/0344/2017/SCM
Baurecht auf Grundstück 912/11,
KG Amras
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 08.11.2017:
1.
Die Stadt Innsbruck stimmt der einvernehmlichen Auflösung des Baurechtes für Kurt und Sabine Anzen-
GR-Sitzung 09.11.2017