Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 12_Protokoll_09.11.2017.pdf
- S.39
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durchaus nicht zur üblichen Klientel der Sozialvereine, wie es GRin Dengg gemeint hat.
Es sind auch nicht die von GR Federspiel
angesprochenen Herrschaften aus dem Osten, sondern es sind ganz normale InnsbruckerInnen. Genau da sehe ich das Problem!
Ich bin einer Meinung mit Frau Bürgermeisterin, denn natürlich brauchen wir Regeln auch jene für öffentlichen Anstand und
Respekt für die, die den öffentlichen Raum
nutzen. Und natürlich sollten sich alle daran
halten! Solche Regeln gibt es. Sie stehen in
den verschiedensten Gesetzen, unter anderem auch im L-PG. Sie müssen nur exekutiert werden.
Ich weiß seit langem, was sich in manchen
Hauseingängen auf dem Weg vom Lokal
Die Mausefalle durch Wilten bis in die Innenstadt abspielt. Dass das die Klientel der
Sozialvereine ist, wird wohl niemand behaupten. Es sind ganz normale, stockbürgerliche junge InnsbruckerInnen, die nicht
wissen, wie man sich in der Öffentlichkeit
aufzuführen hat, vom Urinieren in den
Hauseingängen bis hin zum Anpöbeln von
Frauen. Es sind ganz normale TirolerInnen,
die sich hin und wieder im "Suff" schlecht
benehmen. Denen werden wir mit dem Alkoholverbot aber nicht Herr werden, weil
angetrunken haben sie sich ja ganz legal in
einem Gasthaus!
Mit dem Alkoholverbot wird ausgesagt, dass
man sich betrinken kann - am Glühweinstandl, in jeder Gastronomieeinrichtung
usw. darf man trinken, soviel man will -, nur
nicht mit Bier aus der Flasche auf einer
Parkbank oder an einer Straßenecke. Es ist
ein selektives Verbot, das sich gegen ganz
bestimmte Personen richtet und mit der Aufrechterhaltung von öffentlichem Anstand
und Respekt - aus meiner Sicht - nichts zu
tun hat.
Im Übrigen, wenn wir das heute beschließen, dann wünsche ich den MitarbeiterInnen der MÜG wirklich viel Glück bei der
Exekution dieser Verordnung. Bitte, ab wie
vielen Metern Abstand von der Theke des
Glühweinstandls hört das Marktgeschehen
auf? Da ist ja das Trinken legal! Aber nach
wie vielen Metern ist man im normalen öffentlichen Straßenraum und darf keinen Alkohol konsumieren?
Um Himmels Willen, die armen MitarbeiterInnen der MÜG tun mir jetzt schon leid,
GR-Sitzung 09.11.2017
wenn sie das gerade in der Weihnachtszeit
- beim größten bürgerlichen "TschecherantInnen-Fest" von Innsbruck und Umgebung exekutieren müssen. Das ist schon eine
Wahnsinnsaufgabe für die MÜG. Das sei
aber nur am Rande erwähnt, denn es ist die
besondere Pointe, dass man diese Verordnung gerade jetzt in Kraft setzt, wo doch am
15.11.2017 die Adventmärkte beginnen!
Grundsätzlich ist es ein selektives Verbot,
das eine ganz bestimmte Gruppe der Bevölkerung treffen soll. Ich bin der Meinung,
wenn wir Anstand im öffentlichen Raum haben wollen, dann exekutieren wir bitte das
L-PG, inklusive ruhestörendem Lärm, Anpöbeln von anderen Menschen und Verletzung des öffentlichen Anstands. Das aber
bitte gegenüber jedem Mann und jeder
Frau, der/die dagegen verstößt und nicht
nur gegenüber einigen wenigen Asozialen.
Bgm.-Stellv. Kaufmann: StR Mag. Fritz,
ich würde Sie bitten, dass man hier in der
öffentlichen Sitzung des Gemeinderates
nicht ständig das Wort "saufen" in den
Mund nimmt.
Ich möchte doch sagen - das nehme ich
jetzt für mich in Anspruch -, dass tausende
InnsbruckerInnen, tausende Gäste und tausende TirolerInnen den Christkindlmarkt besuchen, auch aus anderen Gründen, als
sich nur öffentlich zu betrinken.
GR Mag. Jahn: Ich möchte daran erinnern,
dass wir zu dieser Thematik eine sehr aufschlussreiche Sitzung des Ausschusses für
Bildung und Gesellschaft hatten. Es wurde
uns in diesem Rahmen berichtet, was die
tatsächlichen Ausmaße dessen sind, was in
der Maria-Theresien-Straße mittlerweile
passiert ist.
Dabei wurde auch erwähnt, dass die Verordnung für die Zielgruppe gut gegriffen hat.
Die Frage, wie die Verordnung wirklich gehandhabt wird und wie tatsächlich gestraft
wird, wurde beantwortet. Niemanden, der
mit einer Bierdose angetroffen wurde, wurde zur Kassa gebeten. Man bittet die Leute,
an das Ende der Straße zu gehen, um auszutrinken.
Da gab es schon einen großer Hype von
wegen der Erstsemestrigen oder wer da aller in Gewahrsam genommen werden würde! Tatsache ist, dass diese Verordnung bis
heute so nicht exekutiert wurde. Einschlägi-