Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 12_Protokoll_09.11.2017.pdf

- S.41

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Zweitens, wenn ich den Akt richtig verstanden habe, betrifft es hier etwa zehn Personen. Ist das nicht irgendwie ein Armutszeugnis? Ich beobachte über das Internet,
wie mit diesem Problem in anderen Städten
umgegangen wird. Es werden immer mehr
solcher Verbote erlassen.
Wir haben heute bereits über innovative
Stadtentwicklung gesprochen und über die
Frage, was Innovation ist. Ich glaube, in
diesem Spannungsfeld zwischen Sozialarbeit und Ordnungspolitik wären innovative
Lösungen gefragt.
Ich denke, das hat sehr wohl auch etwas
mit Stadtentwicklung zu tun, weil Städte auch historisch gesehen - immer dichte Ansammlungen von unterschiedlichsten Menschen mit unterschiedlichsten Fähigkeiten,
Bedürfnissen, Defiziten etc. sind.
Wir können sukzessive Verbote aussprechen. Das ist aber nicht innovativ. Wenn ich
der Weisheit letzten Schluss gefunden hätte, würde ich ihn liebend gerne hier präsentieren. Ich kenne ihn auch noch nicht, aber
das wäre etwas, bei dem Innovation gefragt
ist.
Ich denke mir oft, dass es nicht möglich sein
kann! Da sind so viele kluge Leute hier und
im gesamten Stadtmagistrat! Und wegen
zehn Personen müssen wir eine solche
Verordnung erlassen. Das finde ich einfach
schade. Mehr will ich dazu nicht sagen, der
Rest ist bekannt.
GR Federspiel: Ich betrachte Weihnachten
heute noch als ein Fest und nicht als bürgerliches "TschecherantInnenfest"!
(StR Mag. Fritz: Ich habe auch von den
Märkten gesprochen und nicht von Weihnachten selbst.)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich kann dem,
was GRin Mag.a Schwarzl gesagt hat, sehr
viel abgewinnen. Wir haben eine ähnliche
Diskussion geführt, als es um den Betrieb
der Notschlafstellen ging. Ich bedaure aufrichtig, dass wir es in unserer Gesellschaft
noch nicht geschafft haben, dieses Problem
zu lösen. Wenn wir eine Lösung hätten,
dann könnten wir dieses Patent in vielen
Städten anwenden. Weil wir das - wie bei
den Notschlafstellen - nicht schaffen, müssen wir unglaublich viel Geld in die Hand
nehmen und haben damit doch keine dauerhaft gute Lösung.
GR-Sitzung 09.11.2017

Auch ein Platz in der Notschlafstelle ist immer nur vorübergehend und den Menschen
kann damit nicht dauerhaft geholfen werden. Das haben wir erst gestern im Stadtsenat diskutiert. Hier sehe ich das ähnlich,
aber wir haben leider keine anderen Anknüpfungspunkte, egal ob es fünf, acht oder
zehn Personen betrifft. Die Problematik, die
sich natürlich mit dem Nächtigungsverbot
vermischt, ist die, dass wir das weder den
HauseigentümerInnen, GeschäftsinhaberInnen und schon gar nicht unseren MitarbeiterInnen der Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb,
zumuten können. Zehn Leute sind für sie
relativ viel, wenn man sieht, was da nach
einer Nacht auf den Straßen liegen bleibt.
Wenn man das gesehen hat, dann kann
man nur bedauern, dass wir keine andere
Lösung haben. Daher ist, nach meiner Meinung, die Notwendigkeit dieser Verordnung
unbestritten! Dass es das Problem gibt,
dass es weder erfreulich noch erstrebenswert ist, das sehen wir alle so! Darin unterscheiden wir uns nicht.
In diesem Sinne bedanke ich mich bei all
jenen, die hier zustimmen. Es hindert uns
niemand - wenn uns eine bessere Lösung
einfällt -, die Verordnung wieder aufzuheben. Ich halte sie einfach für notwendig.
Natürlich sind wir in unseren Städten mit
verschiedenen Entwicklungen des Zuzugs
befasst, die auch den öffentlichen Raum betreffen. Wir können sie, im Sinne einer größeren Zahl von Menschen, einfach nicht
gutheißen.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, SPÖ,
PIRAT und GRin Moser, 16 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
31.10.2017 (Seite 694) wird angenommen.
16.

MagIbk/20746/RA-VL-VO/1
Änderung der Müllabfuhrordnung
der Landeshauptstadt Innsbruck 2015

Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI und FPÖ,
6 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 31.10.2017:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck beschließt den in der Beilage angeschlossenen Entwurf einer Verordnung,