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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 12_Protokoll_09.11.2017.pdf

- S.44

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4.

5.

Druckerei, KFZ-Versicherungsanmeldungen, Dellendrückern, ein.

die Entfernung des Bauwerks zu verlangen.

Der Baurechtszins beträgt für die Teilfläche des bisherigen Baurechtes am
Grundstück 912/11 im Ausmaß von
1.136 m2 weiterhin den mit Baurechtsvertrag vom 29.06.2009 vereinbarten
gestaffelten Baurechtszins, der derzeit
€ 6,64/m2 und Jahr (wertgesichert) beträgt. Für die Teilfläche 2 im Ausmaß
von 1.413 m2 wird ein Baurechtszins
von € 14,--/m2 und Jahr (wertgesichert)
vereinbart.

11. Die BaurechtsnehmerInnen sind berechtigt, die Baurechtsliegenschaft oder
Teile davon der Anzengruber KFZReparaturwerkstätten GmbH bzw. deren RechtsnachfolgerIn weiterzuvermieten.

Auf der künftigen Baurechtsliegenschaft (Grundstück 912/11, KG Amras,
im Ausmaß von 2.549 m2) wird die Reallast zur Sicherstellung der Zahlungen
des Baurechtszinses zu Gunsten der
Stadt Innsbruck verbüchert.

6.

Zur Gewährleistung des Vertragszweckes wird eine Konventionalstrafe in
Höhe von € 500,-- pro Tag (wertgesichert) vereinbart und grundbücherlich
mit einem Höchstbetragspfandrecht auf
der künftigen Baurechtsliegenschaft
(Grundstück 912/11, KG Amras, im
Ausmaß von 2.549 m2) sichergestellt.

7.

Die BaurechtsnehmerInnen haften für
allfällig entstehende Kontaminationen
der Baurechtsliegenschaft. Sie haben
die Baurechtsliegenschaft nach Vertragsbeendigung, aus welchem Grund
immer, kontaminationsfrei an die Stadt
Innsbruck zurückzustellen.

8.

Auf der künftigen Baurechtseinlage
(Grundstück 912/11, KG Amras, im
Ausmaß von 2.549 m2) wird ein Vorkaufsrecht zu Gunsten der Stadt Innsbruck für alle Veräußerungsarten mit
einer Einlösungsfrist von 90 Tagen
verbüchert.

9.

Auf der Stammliegenschaft des künftigen Baurechtes (Grundstück 912/11,
KG Amras, im Ausmaß von 2.549 m2)
wird zu Gunsten der BaurechtsnehmerInnen ein Vorkaufsrecht vereinbart.

10. Bei Beendigung des Baurechtes,
gleichgültig wann und aus welchem
Grund, hat die Stadt Innsbruck das
Wahlrecht, das Bauwerk auf der Baurechtsliegenschaft zu erwerben oder
GR-Sitzung 09.11.2017

12. Die Stadt Innsbruck stimmt der Übertragung des Baurechtes an eine/n
RechtsnachfolgerIn der BaurechtsnehmerInnen aus deren Verwandtschaftsverhältnis im 1. Grad zu denselben Vertragsbedingungen zu und verzichtet in diesem Fall auf die Geltendmachung des Vorkaufsrechtes.
13. Die zwei Wohnungen im 1. Obergeschoß des Wohngebäudes auf der derzeitigen Baurechtsliegenschaft (Grundstück 912/11, KG Amras, im Ausmaß
von 1.136 m2) wurden bereits auf
Grundlage des Baurechtsvertrages
vom 29.06.2009 mit Zustimmung der
Stadt Innsbruck vermietet. Die Stadt
Innsbruck stimmt der Vermietung der
beiden Wohnungen im 1. Obergeschoß
des Wohngebäudes auf der derzeitigen
Baurechtsliegenschaft (Grundstück 912/11, KG Amras, im Ausmaß
von 1.136 m2) zu Wohnzwecken an ArbeitnehmerInnen der Anzengruber
KFZ-Reparaturwerkstätten GmbH oder
deren RechtsnachfolgerIn zu betriebstechnisch notwendigen Zwecken zu.
Die erzielten Mehreinnahmen über dem
jeweiligen Baurechtszins werden zwischen der Stadt Innsbruck und den
BaurechtsnehmerInnen je zur Hälfte
aufgeteilt.
14. Die Stadt Innsbruck übernimmt die Errichtung des Baurechtsvertrages, die
Einholung aller hierfür erforderlichen
behördlichen Genehmigungen und die
grundbücherliche Durchführung dieses
Rechtsgeschäftes. Alle mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung verbundenen Kosten, öffentliche
Abgaben, Steuern und Gebühren tragen die BaurechtsnehmerInnen.