Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 12_Protokoll_09.11.2017.pdf

- S.93

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 12_Protokoll_09.11.2017.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2017
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Betriebsschluss bei ihm einlangt.
(2) Dem Zivilflugplatzhalter steht es frei, in anderen als den in Abs. 1 bezeichneten Fällen
die Betriebszeiten vorübergehend auszudehnen, wenn hierfür erforderliche Einrichtungen zur Verfügung stehen.
Da ich als Flughafenanrainerin selbst in den letzten Monaten immer wieder Betriebszeitenüberschreitungen festgestellt habe und darüber hinaus etliche diesbezügliche Beschwerden
bei mir eingelangt sind, möge Frau Bürgermeisterin als EigentümerInnenvertreterin die Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) ersuchen, unten stehende Fragen zu beantworten bzw.
ihrerseits die Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mit beschränkter
Haftung (ACG) und Tyrolean Airways Luftfahrzeuge Technik GmbH (Tyrolean Technik) um
Auskunftserteilung ersuchen:
Frage 1:

Wie viele Betriebszeitenüberschreitungen fanden am Innsbrucker Flughafen in
der Zeit zwischen 01.01.2017 und 30.09.2017 statt?

Antwort 1:

95 Betriebszeitenüberschreitungen

Frage 2:

Bei wie vielen davon handelte es sich um
• rotationelle Verspätungen
• wetterbedingte Verspätungen
• Transplantationsflüge
• Ambulanzflüge
• technische Gründe
• Sondergenehmigungen
• andere Gründe
Bitte in allen Fällen um Aufschlüsselung nach Starts und Landungen sowie nach
Flugbewegungsart (Linie/Charter, Bedarfsverkehr, Allgemeine Luftfahrt).

Antwort 2:

Rotation:
Wetter:
Transplant:
Ambulanz:
Technik:
Sondergenehmigungen:
Andere Gründe:

Frage 3:

Wer trifft im Falle von rotationellen und wetterbedingten Verspätungen bzw. bei
Sondergenehmigungen die Entscheidung, die Betriebsbereitschaft gemäß § 5 (1)
und (2) Zivilflugplatz-Betriebsordnung (ZFBO) zu erweitern?

Antwort 3:

Vor Ort trifft der diensthabende Flugplatzbetriebsleiter nach Rücksprache
mit dem Flugplatzbetriebsleiter und/oder einem Mitglied der Geschäftsleitung (Geschäftsführer oder Prokurist) die Entscheidung

37 (alle Linie/Charter)
15 (alle Linie/Charter)
21 (alle Bedarfsflug)
6 (alle Bedarfsflug)
5 (alle Linie/Charter)
2 (alle Bedarfsflug)
9 (6x L/C; 2x Allg. Luftfahrt; 1x Betankung Helikopter Deutsche Bundespolizei)

Seite 2 von 8