Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 13-Dezember.pdf

- S.109

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- 1918 -

GR Mag. Kogler: Wir beantragen zu Punkt 15. eine getrennte
Abstimmung.

27.1

II-SV 2662/2002
Lohbachufer, Lohbachwege F und G, Verordnung von
Bodenmarkierungen zum Abstellen von Fahrzeugen
entgegen den Bestimmungen des § 24 Abs. 3 lit. d
StVO 1960

GR Dr. Rainer: Bei diesem Punkt hat in der Sitzung des Verkehrs- und Umweltschutzausschusses GR Dr. Patek dagegen gestimmt.
GR Dr. Patek: Meine Bedenken haben sich darauf bezogen,
dass man zwar bei dem Markierungsplan versetztes Parken macht, aber
gleichzeitig sind in der benachbarten Zone, wo bewirtschaftete Parkflächen
ausgewiesen sind, die Leute sofort in die anschließende Zone geflüchtet.
Was wird dies zur Folge haben? Der Boden wird markiert und eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt. Dadurch können die Leute nicht legal in
die benachbarte Zone fliehen, da sich dort die rechtliche Durchfahrtssperre
befindet.
Der Verkehrs- und Umweltschutzausschuss hat in seiner unendlichen und unergründlichen Weisheit gegen meine Stimme beschlossen,
dass man just zu diesem Zeitpunkt die Durchfahrtssperre aufhebt. Dies hat
die unmittelbare Konsequenz zur Folge, dass man jetzt für den "Parksuchverkehr" die Schleuse aufmacht, wo man genau die logische Abgrenzung
mit der Durchfahrtssperre gehabt hätte.
Weiters würde ein versetztes Parken das Verkehrstempo reduzieren, was im Verkehrs- und Umweltschutzausschuss einhellig als Problem betrachtet wurde, jedoch nur mit dem Resultat, dass natürlich auf den
markierten Stellplätzen, kaum jemand parken wird, da sie bewirtschaftet
sind. Daher werden wir dort erst recht eine Rennstrecke haben. Ich möchte
daran erinnern, dass es etliche Unfälle mit teilweise Tempo 80 km/h und
darüber gegeben hat, wo die Leute im Garten gelandet sind.

GR-Sitzung 19.12.2002