Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 13-Dezember.pdf
- S.28
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ziert werden. Keinesfalls kann hier bei diesem ausverhandelten Ergebnis
noch irgendetwas verändert werden. Es war nicht einfach, die Tiroler Landesregierung zur Hälfte an diesen Kosten zu beteiligen; vor allem, als über
das Gesamtpaket und nicht nur über die Probebühne, sondern über die Sanierung verhandelt wurde, hat die Tiroler Landesregierung bereits angekündigt, dass die Budgets in den nächsten Jahren nicht mehr erweitert werden. Das Budget des Landes Tirol wird sich ganz im Gegenteil in Richtung
eines Sparbudgets gestalten. Ich halte es für völlig ausgeschlossen, hier
noch etwas zu machen.
GR Mag. Fritz: Es ist natürlich so, Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski hat mit Sicherheit Recht, dass Änderungswünsche zu ausgehandelten Paketen nicht zu Freudeschreien beim Partner führen werden. GR
Mag. Kogler hat in dem Sinn Recht, dass sein Antrag kein unberechtigtes
Anliegen wäre.
Könnten wir uns, wenn der Antragsteller zustimmt, darauf einigen, dass man dieses Begehren nicht als Abänderungs-, sondern als Zusatzantrag betrachtet, dann kann man über das Geschäft, so wie dieses ausverhandelt wurde, abstimmen. Anschließend sagen wir, dass es noch schön
wäre, nachzuverhandeln, mit dem Ziel, dass man vielleicht noch etwas ändern kann. Wenn dieser Abänderungsantrag von GR Mag. Kogler ein Zusatzantrag wäre, dann wäre dieser nach dem Hauptantrag abzustimmen.
(Bgm. Zach: Das Christkind kommt am 24.12. und dann werden alle Wünsche erfüllt.)
GR Ing. Krulis: Ich darf hier noch einmal die Ernsthaftigkeit
dieses Punktes herausstreichen. Es ist hier ein Projekt mit einer Auftragsvergabe, mit einem Kostenplan und mit den ganzen Bedeckungen in der
Umsetzung. Man kann in diesem Zusammenhang nicht noch einmal
verhandeln, denn dieses Projekt ist fix und fertig. Dieses Vorhaben wurde
damals, bevor man mit dem Bau begonnen hat, ausverhandelt. Es wäre jetzt
im Nachhinein einseitig, wenn wir sagen würden, dass wir noch mehr Geld
haben wollen. Das wäre das selbe, wenn die die Stadt Innsbruck bei anderen Geschäften mit privaten Grundeigentümern, bei denen ein Rechtsgeschäft vorliegt, ohne über jeden Schritt im Detail bescheid zu wissen, sagt,
dass noch mehr Mittel fließen sollten bzw. eine Nachverhandlung erreicht
GR-Sitzung 19.12.2002