Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 13-Dezember.pdf

- S.49

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- 1858 -

Freie Waldorfschule den Vorteil, dass sie nicht die etwas teurere Miete im
Minatti-Areal zahlen muss und all ihre Aktivitäten in einem Gebäude mit
eigenem Zugang abwickeln kann. Die Stadt Innsbruck wird im ebenerdigen
Areal den ostseitig gelegenen Kindergarten besiedeln. Dies war der neuen
Stadträtin Mag. Oppitz-Plörer besonders wichtig, da der Kindergarten dann
vor der Türe auch den entsprechenden Gartenanteil hat.
Die Stadt Innsbruck wird im ersten Stock die Hälfte der Etage
anmieten und dort den erweiterten Schülerhort einrichten. Der Mittagstisch
kann dann sowohl vom Kindergarten als auch von den Schülern beansprucht werden, was eine wesentliche Verbesserung ist. Sie alle wissen,
dass es bezüglich der Schülerbetreuung am Nachmittag sehr viele Anmeldungen gibt und großer Bedarf besteht. Es ist eine sehr wichtige Aufgabe
der öffentlichen Hand, die Schülerbetreuung am Nachmittag nicht den
Kaufhäusern und der Straße zu überlassen, sondern alternative Möglichkeiten anzubieten. Es wurde hier ein Kompromiss erzielt.
GR Mag. Kogler: Ich melde für unsere Fraktion die Stimmenthaltung an und möchte das wie folgt begründen: Wir waren bereits im
Zuge der Bebauungspläne immer gegen dieses Projekt, wo 200 Wohnungen im unmittelbaren Bereich des Viadukts errichtet werden sollten, wobei
dazu kommt, dass es sich hier um ein Mischgebiet handelt. Ohne dieses
näher zu kennen, werden wir in diesem Fall für die Zukunft Stimmenthaltung an-melden.
StR Mag. Schwarzl: Ich wollte dem Gemeinderat nur eine
kurze Diskussion, die wir zu dieser Beschlussfassung auf Anregung von
StR Dr. Pokorny-Reitter hatten, zur Kenntnis bringen. Es ist mir wichtig,
dass dies der Gemeinderat auch weiß. StR Dr. Pokorny-Reitter hat zu Recht
darauf hingewiesen, dass die Stadt Innsbruck bereits seit längerer Zeit bei
der Bemessung des Baurechtszinses immer an das obere Limit der Wohnbauförderungsgrenzen geht. In wirtschaftlicher Hinsicht ist dies natürlich
von Seiten der Stadt Innsbruck anzustreben, andererseits wird sich diese
Vorgangsweise natürlich auf die Wohnkosten der künftigen Mieterinnen
und Mieter auswirken.
Auf Grund der Modalitäten der Berechnung der Wohnbeihilfe
bzw. später bei der Mietzinsbeihilfe schlagen sich die Grundkosten, seien

GR-Sitzung 19.12.2002