Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 13-November.pdf
- S.101
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9 Haftungen der Stadtgemeinde Innsbruck
Haftungsnachweis
Entsprechend § 17 Abs. 2 Z 8 VRV ist dem Rechnungsabschluss ein
„Nachweis des Standes an Haftungen am Beginn des Finanzjahres, die
Veränderungen während des Finanzjahres (Zugänge und Abgänge)
und der Stand am Schluss des Finanzjahres“ anzuschließen.
Zum Stichtag 31.12.2010 bestanden dem Haftungsnachweis folgend
aus Sicht der Stadt Innsbruck Haftungen im Ausmaß von insgesamt
€ 128.084,37 Tsd. Gegenüber dem Vorjahr ( € 114.005,67 Tsd.) bede utete das eine Erhöhung um 12,35 % bzw. € 14.078,70 Tsd.
Neue
Haftungsübernahmen
Im Vergleich zum Haftungsnachweis des Vorjahres wurden per
31.12.2010 folgende neue Haftungen ausgewiesen:
a. Haftungen zu Gunsten der Abfallbehandlung Ahrental GmbH (AAG)
– einem Tochterunternehmen der IKB AG – zur Finanzierung der
Errichtung einer mechanischen Abfallsortieranlage.
b. Ausfallbürgschaften gem. § 1356 ABGB für Darlehen der IIG & Co
KG zur Finanzierung der Generalsanierung „Gaswerkblock“ – Pradler-Straße, des Neubaus der Wohnanlage Geyrstraße 88 – 88 c
sowie des Neubaus der Wohnanlage Premstraße 27 – 31.
c. Ausfallhaftung gem. § 1356 ABGB für ein von der IIG & Co KG zur
Finanzierung der Errichtung des Objektes Gymnasium Höttinger Au
in Anspruch genommenes Darlehen.
d. Ausfallbürgschaft gem. § 1356 ABGB für ein von der IIG & Co KG
aufgenommenes Darlehen zur Finanzierung von Umbauarbeiten im
Objekt Haydnplatz 5.
e. Ausfallhaftung gem. § 1356 ABGB für ein von der IIG & Co KG für
den Ankauf, den Umbau und die Sanierung des Objektes WilhelmGreil-Straße 23 (Haus der Sinne) beanspruchtes Darlehen.
f. Bürge- und Zahlerhaftung gemäß § 1357 ABGB für einen Kontokorrentkredit der Stiftung „Haus St. Josef am Inn zu St. Nikolaus in
Innsbruck“.
g. Garantie für einen Investitionskredit des Alpenzoos Innsbruck-Tirol.
Hinsichtlich dieser durch die Stadt Innsbruck neu übernommenen Haftungen bestätigte die Kontrollabteilung, dass in allen Fällen die gemäß
§ 78 Abs. 1 IStR erforderlichen aufsichtsbehördlichen Genehmigungen
der Tiroler Landesregierung eingeholt worden sind.
Garantie
für Alpenzoo –
Empfehlung
Zl. KA-05871/2011
Die Stadtgemeinde Innsbruck hat für einen Investitionskredit in Form
eines Überziehungsrahmens des Alpenzoos Innsbruck-Tirol in Höhe
von 50 % des Gesamtbetrages von € 1.480.000,00 (also € 740,0 Tsd.)
eine Garantie übernommen. Die erforderlichen Geldmittel betrafen das
Bauvorhaben „Terrasse NEU“ und sollten durch jährliche Subventionszahlungen von der Stadt Innsbruck und vom Land Tirol in Höhe von
jeweils € 185.000,00 bis zum Jahr 2014 zurückbezahlt werden. In fo rmaler Hinsicht machte die Kontrollabteilung darauf aufmerksam, dass
die von der Stadt Innsbruck unterfertigte Garantieerklärung für das
eigens eingerichtete Bankkonto unbefristet vereinbart worden ist. Die
Kontrollabteilung verkannte nicht, dass die Kontoüberziehung plangemäß per Ende 2014 durch die Investitionskostenbeiträge von Stadt und
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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