Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 13-November.pdf

- S.95

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den aus sachlichen Gründen unbedingt notwendigen Übertrag von
Resten aus dem Jahr 2010 in Höhe von € 2,19 Mio. in den
AO-Haushalt 2011 bzw. im Ausmaß von € 0,33 Mio. in den
AO-Haushalt 2012 vorgeschlagen. In weiterer Folge hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 24.03.2011 den Antrag des Ausschusses für
Finanzen und Subventionen vom 15.03.2011 zur Übertragung von nicht
verbrauchten Kreditresten aus den Ansätzen 2010 in den
AO-Haushalt 2011 im Betrag von € 2,19 Mio. und in den AO -Haushalt
2012 in der Höhe von € 0,33 Mio. angenommen und die Bedeckung
dieser Überträge von Kreditresten 2010 in die AO-Haushalte 2011 und
2012 im Gesamtbetrag von € 2,52 Mio. aus der Rücklage des
AO-Haushaltes genehmigt.
Problematik der Übertragbarkeit von Ansätzen des AO-Haushaltes

Die Kontrollabteilung stellte im Zusammenhang mit den aus den Vorjahren abzuarbeitenden Resten einerseits fest, dass die Überträge der
nicht verbrauchten Ansätze aus dem Haushaltsjahr 2006 in das Rechnungsjahr 2007 sowie aus dem Haushaltsjahr 2007 in das Rechnungsjahr 2008 annähernd konstant geblieben sind, während die Überträge
von nicht verbrauchten Kreditresten aus den Ansätzen 2008 in den
AO-Haushalt 2009 deutlich geringer ausgefallen sind als jene der vergangenen Jahre und mit den Überträgen von nicht verbrauchten Ansätzen 2009 in den AO-Haushalt 2010 bzw. nicht verbrauchten Ansätzen 2010 in die AO-Haushalte 2011 und 2012 weiter reduziert werden
konnten. Anderseits war auch im Jahr 2010 wieder bemerkenswert,
dass vereinzelt Kreditreste entgegen den Ausführungsbestimmungen
für die jährlichen Voranschläge über mehrere Jahre vorgetragen worden sind. Eine zeitliche Beschränkung der Übertragung der Ausgabemittel des AO-Haushaltes ergibt sich jedoch zwingend aus Pkt. 9 der
Ausführungsbestimmungen für den Voranschlag 2010 bzw. aus der zur
Erstellung der Haushaltsrechnung 2010 getroffenen Verfügung der
Frau Bürgermeisterin vom 16.12.2010, Zl. IV-16186/2010, wonach eine
Fortschreibung lediglich in das Folgejahr vorgesehen ist. Die Kontrollabteilung hat bereits in Vorjahren auf diese Problematik hingewiesen und in den jeweiligen Anhörungsverfahren von der zuständigen
MA IV Unterstützung erhalten. Allerdings wurde damals wie heute von
der MA IV sowohl auf die Möglichkeit eines mehrmaligen Übertrages in
begründeten Einzelfällen hingewiesen als auch erklärt, dass politische
Aspekte zu beachten wären. Darüber hinaus argumentierte die MA IV,
dass die Zahlungen bei Bauvorhaben nach Baufortschritt erfolgen würden und dadurch auch eine teilweise Übertragung eines Ansatzes notwendig werden könne.

Nicht begonnene
Projekte

Die Kontrollabteilung bemerkte ergänzend, dass im Berichtsjahr in
Summe 15 Projekte des AO-Haushaltes 2010 mit einem Volumen von
€ 1,27 Mio., das entspricht 2,36 % des Voranschlags im AO -Haushalt
2010, überhaupt nicht in Angriff genommen bzw. die dafür präliminierten Mittel nicht beansprucht worden sind. Darüber hinaus war auch
auffällig, dass drei weitere Projekte des AO-Haushaltes 2010 nicht begonnen bzw. die dafür vorgesehenen Gelder in der Höhe von € 0,10
Mio. nicht verwendet worden sind, obwohl die dafür erforderlichen Mittel bereits über Beschluss des Gemeinderates vom 25.03.2010 als
nicht verbrauchte Kreditreste aus dem AO-Haushalt 2009 in den
AO-Haushalt 2010 übertragen worden sind.

Zl. KA-05871/2011

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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