Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 13_Kurzprotokoll_07.12.2017.pdf
- S.35
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Für das Haushaltsjahr 2016 errechnete sich eine „negative“ Eigenfinanzierungsquote von 91,59 % (2015: ebenfalls „negative“ EFQ von
89,94 %).
Diese deutlich unter der 100 %-Marke liegende EFQ des Jahres 2016
ist wiederum auf ein im mehrjährigen Vergleich sehr investitionsstarkes
Budget (hoher AO-Haushalt) im Haushaltsjahr 2016 bzw. genau genommen dessen Finanzierung zurückzuführen.
Die Finanzierung des AOH 2016 erfolgte im Wesentlichen einerseits
durch projektbezogene Zuschüsse von Bund und Land bzw. Bedarfszuweisungen des Landes und andererseits aus Eigenmitteln der Stadt
Innsbruck (Zuführung aus dem Ordentlichen Haushalt, Einnahmen aus
Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit, Veräußerung von Wertpapieren
und Beteiligungen, Entnahmen aus Rücklagen, Veräußerung von unbeweglichem Vermögen).
Darüber hinaus wurde ein Kreditbetrag in Höhe von € 33.500.000,00
zur Finanzierung von Vorhaben des AOH 2016 beansprucht.
Schuldendienstquote
(SDQ)
Die Schuldendienstquote (SDQ) sagt aus, welcher prozentuale Anteil
der öffentlichen Abgaben (Eigene Steuern – KZ 10, Ertragsanteile –
KZ 11 und Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen
und -anlagen – KZ 12) für den Schuldendienst, also Kapital- und Zinstilgung, aufgewendet werden muss.
Für das Jahr 2016 ergibt sich eine SDQ (inkl. Leasingverpflichtungen)
in Höhe von 0,72 % (2015: 0,61 %) der öffentlichen Abgaben bzw. ein
Gesamtschuldenstand in Höhe von € 63,55 Mio. (2015: € 31,75 Mio.).
Die Steigerung beim Schuldenstand bzw. der Schuldendienstquote ist
auf die im Jahr 2016 zur Finanzierung von Investitionsprojekten des
Jahres 2016 beanspruchten Kreditmittel im Gesamtausmaß von € 33,5
Mio. zurückzuführen.
Die sich im Vergleich zwischen den Jahren 2015 und 2016 ergebende
Verdoppelung des Schuldenstandes per 31.12. des jeweiligen Jahres
wirkte sich auf die errechnete Schuldendienstquote lediglich moderat
erhöhend aus. Dies vor allem aus dem Grund, da hinsichtlich der im
Jahr 2016 neu beanspruchten Kreditmittel während einer tilgungsfreien
Zeit von ca. 5 Jahren nur die anfallenden Zinsen zu bezahlen sind. Außerdem waren für einige WBF-Darlehen im Jahr 2016 von der Stadt
Innsbruck niedrigere Rückzahlungsraten als im Vorjahr zu leisten.
Verschuldungsdauer
(VSD)
Die Verschuldungsdauer (VSD) gibt an, wie lange die Rückzahlung der
bestehenden Schulden (und schuldenähnlichen Verpflichtungen wie
bspw. offene Leasingverpflichtungen) theoretisch auf Basis des Ergebnisses der laufenden Gebarung (KZ 91) dauert.
Im Vergleich zum Vorjahr (VSD 2015: 1,08 Jahre) kam es bei dieser
Kennzahl im Haushaltsjahr 2016 ebenso aufgrund der neu beanspruchten Kreditmittel im Betrag von € 33,5 Mio. zu einer Erhöhung auf 1,87
Jahre.
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Zl. KA-09307/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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