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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 13_Kurzprotokoll_07.12.2017.pdf

- S.40

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Empfehlung
Vermögensrechnung

Infolgedessen hat die Kontrollabteilung beanstandet, dass den gesetzlichen Bestimmungen des IStR bisher nur zum Teil entsprochen werden
konnte. Aus diesem Grund hat die städtische Prüfinstanz künftig eine
fristgerecht erstellte, umfassende Vermögensrechnung eingefordert.
9 Voranschlagsunwirksame Gebarung

Voranschlagsunwirksame Gebarung

Gemäß § 17 Abs. 2 Z 12 VRV ist dem jeweiligen Rechnungsabschluss
ein Nachweis der voranschlagsunwirksamen Gebarung, gegliedert
nach den während des Finanzjahres geführten Konten, anzuschließen.
Im Rahmen der Prüfung des Rechnungsabschlusses 2016 hat die Kontrollabteilung wiederum stichprobenartig Einsicht in Teilbereiche der
voranschlagsunwirksamen Gebarung genommen. Die nachstehend
angeführten Kassenreste konnten nach Recherchen der Kontrollabteilung unter Rücksprache mit den zuständigen Dienststellen verifiziert
werden.
Vp.

Abwicklung von
VersicherungsPrämien –
Empfehlung

Bezeichnung

Kassenrest
2016
in €

9/-279400/846

Versicherungsprämien-Abwicklung

-64.883,78

9/-361610/10

Hochzeitsjubiläen

24.250,00

9/-365850/900

VL nach Marianne Barcal AA 250

507.266,91

9/-365860/900

VL nach Wolfgang Martin Barke AA 251

485,95

Im Zusammenhang mit der Klärung des bei den Vorschüssen ausgabenseitig ausgewiesenen Kassenrestes der VersicherungsprämienAbwicklung im Betrag von € - 64.883,78 (Ausgabenüberschuss) hat die
Kontrollabteilung nach einschlägigen Recherchen eine Empfehlung
ausgesprochen.
Aufgrund der vom für die Abwicklung der Versicherungen zuständigen
Amt für Präsidialangelegenheiten sowie dem Amt für Rechnungswesen
der Kontrollabteilung übermittelten Buchungsunterlagen hielt die Kontrollabteilung nach Prüfung und Darstellung des Sachverhaltes fest,
dass durch die gehandhabte Verbuchungslogik der Ausgabenüberschuss naturgemäß bestehen bleibt bzw. sich in den folgenden Jahren
noch erhöhen wird. Vordergründig zur periodenreinen Erfassung und
Abrechnung von Versicherungsprämien in der städtischen Jahresrechnung empfahl die Kontrollabteilung, die Bereinigung des aufgezeigten
negativen Kassenrestes im Wege eines Nachtragskredites hinsichtlich
des Sammelnachweises 110 zu prüfen.

Verlassenschaft
nach Wolfgang
Martin Barke –
Empfehlung

Eine weitere Empfehlung betraf die bereits abgewickelte Verlassenschaft nach Wolfgang Martin Barke. Auf Grund des Verzichtes von zwei
Gläubigern auf ihre Forderungen verblieb ein Restguthaben zugunsten
der Stadt Innsbruck in Höhe von € 485,95. Die Kontrollabteilung empfahl, dieses Guthaben im Ordentlichen Haushalt auf der entsprechen-

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Zl. KA-09307/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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