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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 13_Kurzprotokoll_07.12.2017.pdf

- S.7

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22.

Subventionsanträge des Ausschusses für Sport und Gesundheit für den Bereich "Sport"

24.

Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. PR-Ö38,
Pradl, Bereich zwischen Paschbergweg und Wiesengasse, südlich Tivoli (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002), gemäß § 32
TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Subventionsanträge des Ausschusses für
Sport und Gesundheit vom 22.11.2017
und 07.12.2017:
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Sport und Gesundheit werden gemäß
Beilage genehmigt.
23.

Maglbk/19181/SP-BB-IG/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. IG-B8, Igls, Bereich zwischen
Igler Straße, Hilberstraße, Grätschenwinkelweg und Baulandgrenzen (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IG-B1a), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016,
2. Entwurf

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
23.11.2017:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. IG-B8, Igls, Bereich zwischen Igler Straße, Hilberstraße, Grätschenwinkelweg und Baulandgrenzen (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr. IGB1a), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016,
2. Entwurf, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG 2016
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Die Auflagefrist wird gemäß § 66 Abs. 3
TROG 2016 auf zwei Wochen herabgesetzt.

GR-Sitzung 07.12.2017

Maglbk/SP-OE-Ö02Ä/1

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
23.11.2017:
Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes Nr. PR-Ö38,
Pradl, Bereich zwischen Paschbergweg
und Wiesengasse, südlich Tivoli (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002), gemäß § 32 TROG 2016,
wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes gefasst,
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieser Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Festlegungen außer Kraft.
25.

Maglbk/21678/SP-FW-PR/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. PR-F18, Pradl, Bereich zwischen Paschbergweg
und Wiesengasse, südlich Tivoli
(als Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. 753 und Nr. PRF5), gemäß § 36 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
23.11.2017:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. PR-F18, Pradl, Bereich zwischen Paschbergweg und Wie-