Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 13_Protokoll_07.12.2017.pdf
- S.101
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817 – Kostenbeiträge Bund, Land und Gemeinden) zusammensetzt,
welche nach Einschätzung der Kontrollabteilung nicht im Nachweis zu
dokumentieren sind.
Bereits bei der letztjährigen Prüfung der Jahresrechnung 2015 der
Stadtgemeinde Innsbruck wurde von der Kontrollabteilung die Empfehlung ausgesprochen, die Notwendigkeit der Dokumentation der angeführten Haushaltsstellen (Postengruppe 817) im Nachweis über die
Transfers von und an Träger(n) des öffentlichen Rechts vor dem Hintergrund ihrer Ausführungen zu überprüfen und gegebenenfalls den
Nachweis in diesem Punkt künftig richtig zu stellen. Im vergangenen
Jahr wurde vom Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV im
Anhörungsverfahren mitgeteilt, die Empfehlung der Kontrollabteilung
aufzugreifen und weiter zu verfolgen.
Nachdem auch bei der heurigen Prüfung des Nachweises Abweichungen feststellbar waren, rief die Kontrollabteilung ihre im letzten Jahr
ausgesprochene Empfehlung in Erinnerung. Das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV versicherte erneut, die Empfehlung der
Kontrollabteilung weiterzuverfolgen und umzusetzen.
Transferbeziehung Stadt Aus inhaltlicher Sicht betrifft der Großteil der dargestellten Zahlungen
Innsbruck / Land Tirol – die Transferbeziehung zwischen Stadt Innsbruck und Land Tirol.
Transfersaldo zu Lasten
der Stadt Innsbruck
Als Differenz zwischen den der Stadt Innsbruck zugeflossenen Trans-
fereinnahmen und den an das Land Tirol geleisteten Transferzahlungen
ermittelte die Kontrollabteilung im Haushaltsjahr 2016 einen Transfersaldo in Höhe von € 44.577.373,30 zu Lasten der Stadt Innsbruck. Der
im Vergleich zum Vorjahr (2015: € 53.494.705,73) deutlich günstigere
Transfersaldo zu Lasten der Stadt Innsbruck gegenüber dem Land Tirol
ist rechnerisch auf die im Haushaltsjahr 2016 von der Stadt auf der
Vp. 6/894000+871201 – Veranstaltungszentren und Vereinsheime –
Kap. Transferzlg.-Land, Haus der Musik vereinnahmte Transferzahlung
des Landes im Ausmaß von € 11.350.000,00 zurückzuführen.
Transferzahlungen
Stadt an Land
betreffend Gruppe 4 –
Soziale Wohlfahrt und
Wohnbauförderung
Ausgabenseitig bilden die der Gruppe 4 – Soziale Wohlfahrt und
Wohnbauförderung zuzuordnenden Ansätze jene Bereiche, in denen
das aus betraglicher Sicht höchste finanzielle Volumen der Transferzahlungen der Stadt Innsbruck an das Land Tirol gebunden ist. Im Detail betreffen die diesbezüglichen städtischen Transferzahlungen die
Ansätze 411000 – Maßnahmen der allgemeinen Sozialhilfe, 413000 –
Maßnahmen der Behindertenhilfe, 439000 – Sonstige Einrichtungen
und Maßnahmen (Jugendwohlfahrt) sowie 480010 – Wohnbauförderung (Mietenbeihilfe).
Im Haushaltsjahr 2016 betraf eine Summe von € 42.405.698,00 (2015:
€ 39.002.954,80) Transferzahlungen der Gruppe 4. Im Vergleich zum
Vorjahr lässt sich eine Steigerung von 8,72 % berechnen.
Lfd. Transferzahlung
Die von der Stadt Innsbruck auf der gesetzlichen Grundlage des Tiroler
Stadt an Tiroler
Gesundheitsfondsgesetzes (TGFG) zu leistenden städtischen FinanzieGesundheitsfonds (TGF) rungsbeiträge bilden die zweithöchste Position in der Transferausga-
benbeziehung zwischen Stadt und Land.
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Zl. KA-09307/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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